Drucksache - 0369/III  

 
 
Betreff: Mobile Bürgerämter
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der FDPBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Lundkowski 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.06.2007 
8. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.02.2008 
14. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.09.2008 
18. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
16.10.2008 
19. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.03.2009 
24. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 12.06.2007
2. Austauschblatt vom 19.06.2007
3. Beschluss vom 22.06.2007
4. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 08.02.2008
Anlage zur Vorlage zur Kenntnisnahme
5. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 09.09.2008
6. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 10.03.2009

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)


 

Bezirksamt Mitte von Berlin

                                                     26.02.2009                                     

Abt. Soziales und Bürgerdienste

(918) 42660

 

 

Bezirksverordnetenversammlung

Mitte von Berlin

Drucksache Nr. 0369/III

 

 

Vorlage – zur Kenntnisnahme 

 

über „Mobile Bürgerämter“

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 21.06.2007 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0369/III):

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, umfassend zu prüfen, in welchem Umfang die Einrichtung eines mobilen Bürgeramtes zweckmäßig erscheint und welche Kosten mit der Einführung absehbar verbunden sein werden. Der BVV ist bis September 2007 Bericht zu erstatten.“

 

Das Bezirksamt hat am 03.03.2009 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Trotz der Ankündigung im Zwischenbericht als Vorlage zur Kenntnisnahme im Juni 2008 konnte das Bürgeramt bedauerlicherweise das selbst gesteckte Ziel der Einrichtung eines Mobilen Bürgeramtes in der Bibliothek am Luisenbad  bislang nicht umsetzen.

 

Der im Zwischenbericht erwähnte zeitnahe Abschluss einer entsprechenden Dienstvereinbarung mit dem Personalrat steht noch aus.

Ein Entwurf der Dienstvereinbarung wurde dem Personalrat im September 2008 vorgelegt.

Die damit ausgelösten Verhandlungen über den Inhalt der Dienstvereinbarung wurden am 17.11.2008 seitens des Personalrats ausgesetzt..

Ursache für diese Maßnahme war der Mangel an einer Arbeitsanweisung für die Gelderhebung gemäß der Kassensicherheitsbestimmungen am mobilen Bürgeramtsarbeitsplatz.

 

Eine technische Aufrüstung des Zahlungssystems, die zu einer Erleichterung für die dort beschäftigten Mitarbeiter/innen im Umgang mit Bargeld dienen könnte, wurde gemeinsam mit der IT-Stelle des Bezirksamtes erörtert, jedoch aus Kostengründen für nicht umsetzbar erklärt.

 

Nach der am 25.2.2009 im Rahmen einer Besichtigung des geplanten mobilen Bürgeramts- arbeitsplatzes erfolgten Klärung dieser Frage können jetzt vom Bürgeramt die vereinbarten Voraussetzungen bis zum Quartalsende geschaffen werden. Gleichzeitig wird die ausstehende Arbeitsanweisung für die Gelderhebung erstellt und dem Personalrat gemeinsam mit einer neuen Dienstvereinbarung für einen mobilen Bürgeramtsarbeitsplatz zur Mitbestimmung vorgelegt.

 

Nach Abschluss dieser Dienstvereinbarung steht einer zügigen Einrichtung eines mobilen Bürgeramtes nichts mehr entgegen, so dass spätestens im Sommer 2009 in der Bibliothek am Luisenbad das mobile Bürgeramt seine Arbeit aufnimmt.

 

 

 

Rechtsgrundlage

 

§ 13 in Verbindung mit § 36 BezVG

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)             Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

           

1.153,00 € bei Kapitel 3511 für die einmaligen Kosten

390,80 € bei Kapitel 3511 für die laufenden Betriebskosten

 

b)             Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

            keine

 

Mitzeichnung:

 

keine

 

 

Berlin, 03.03.2009

 

 

 

Dr. Hanke                                                                    von Dassel

Bezirksbürgermeister                                                            Bezirksstadtrat

 

 

 

 

 
 

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