Drucksache - 0309/III  

 
 
Betreff: Qualitätsentwicklung im JobCenter Mitte
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Dr. Reuter für die Fraktion 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
24.05.2007 
7. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.03.2009 
24. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
25.02.2010 
33. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 15.05.2007
2. Beschluss vom 25.05.2007
3. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 09.03.2009
4. Beschluss vom 20.03.2009
5. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 11.02.2010

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin                                                                                 27.01.2010

Abt. Soziales und Bürgerdienste                                                                   (918) 42662

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                              Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                          0309/III

                                               

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme –

 

 

Qualitätsentwicklung im JobCenter Mitte

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 24.05.2007 folgendes  Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0309/III):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, über die Trägervertretung darauf hinzuwirken, dass das Jobcenter Berlin Mitte

1.      die Bearbeitungszeit von Neu- und Folgeaufträgen für ALG II kurzfristig auf maximal 6 Arbeitstage reduziert

2.      den Rückstand von unerledigten Widersprüchen in einem ersten Schritt bis zum 30.09.2007 auf maximal 6 Monate reduziert

3.      dem zuständigen Sozialausschuss künftig regelmäßig (vierteljährig) über die Bearbeitungszeit und den Rückstand von Widersprüchen Bericht erstattet

4.      das Bezirksamt wird ersucht, darauf hinzuwirken, dass das Personal gem. Schlüssel der Rahmenvereinbarung aufgestockt wird

 

Das Bezirksamt hat am 02.02.2010  beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Zu 1:

Die Einhaltung des Mindeststandards zur Bearbeitungszeit von Neuanträgen ist regelmäßig Bestandteil der Tagung der Trägervertretung des JCBM. Darüber hinaus wird die Bearbeitungszeit der Weiterbewilligungsanträge regelmäßig thematisiert.

In Auswertung dieser Sitzungen kann festgestellt werden, dass eine Reduzierung der Bearbeitungsdauer von Neuanträgen auf 6 Arbeitstage vom JCBM nicht nur gelungen ist, sondern auch unterschritten wurde. Sie lag mit Stand September 2009 bei 3,7 Arbeitstagen.

 

Zu 2:

Die Trägervertretungssitzung hatte am 25.02.2009 beschlossen, das Personal der Widerspruchsstelle befristet (auf 1 Jahr) um 12 Arbeitskräfte aufzustocken. Die angestrebte Personalstärke ist erreicht. Beim Abbau der Bearbeitungsrückstände ist eine positive Entwicklung zu verzeichnen. Der zeitlich rechnerische Bearbeitungsrückstand konnte zum 31.10.2009 auf 2,3 Monate reduziert werden. Die Zahl der unerledigten Widersprüche ist von 4.147 im September 2009 auf 3.553 im Oktober 2009 gesunken.

Nunmehr wird verstärktes Augenmerk auf die Abarbeitung der Altfälle gelegt. Per 31.10.2009 waren 1766 Widersprüche älter als 3 Monate, davon 1117 älter als 6 Monate.

 

Zu einer nachhaltigen Stabilisierung der Widerspruchsabteilung bedarf es auch 2010 der Weiterbeschäftigung der befristet eingestellten Mitarbeiter/innen.

 

Zu 3.

Das Bezirksamt berichtet im Ausschuss für Soziales und Bürgerdienste regelmäßig über die Arbeit des Jobcenters Mitte.

 

Zu 4.

Nach dem Beschluss der  Trägervertretung vom 25.02.2009 über das Personalkonzept 2009 mit der Verifizierung der für das JC Berlin Mitte maßgeblichen Befristungsobergrenze und nach Feststellung der Differenzen zwischen Personal -Soll und -Ist wurden die Vorbereitungen für die Einstellung befristet beschäftigten Personals getroffen. Zunächst konnte die SGG-Stelle verstärkt werden, sie ist heute quantitativ voll ausgestattet. Ebenfalls ist es gelungen, die Bereiche Markt und Integration und die Leistungsabteilung zu verstärken.

Ende August 2009 war das Personal-Ist auf 705 Mitarbeiter/innen gestiegen, die Soll-Ist-Differenz auf –126 Mitarbeiter/innen gesunken.

Per 01.01.2010 beträgt das Personal-Ist nunmehr 759,24 Mitarbeiter/innen; die Soll-Ist-Differenz ist weiter gesunken auf –71,76.

Aktuell hat die Bundesagentur zusätzlich 60 Mitarbeiter/innen eingestellt, um anstehende Entflechtungsarbeiten im Zuge der beginnenden Neuorganisation der JobCenter zu unterstützen.

Trotz dieser positiven Entwicklung ist festzustellen, dass das JobCenter Berlin Mitte noch nicht so personell ausgestattet ist, um die ihm gestellten Aufgaben vollumfänglich und optimal erfüllen zu können.

Auf die reale Möglichkeit der Personalgewinnung haben folgende Aspekte Einfluss:

Verfügbarkeit geeigneter Bewerber, Finanzierbarkeit des errechneten Solls, Erfüllung arbeits- und haushaltsrechtlicher Voraussetzungen, Betreuungsschlüssel, Befristungsobergrenze und räumliche Voraussetzungen.

Durch den Umzug des Bereiches U25 in die Lehrter Straße 46 zum 01.09.2009 wurden in der Liegenschaft Sickingenstraße Räume frei, die zur Unterbringung zusätzlichen Personals genutzt werden. Das JobCenter Berlin Mitte verfügt durch die Anmietung der Lehrter Straße 46 über insgesamt 841 Arbeitsplätze für 831 Mitarbeiterkapazitäten. 

 

5.

Als einen weiteren Faktor von Qualitätsentwicklung möchte das Bezirksamt ergänzend zur
Beantwortung der Kleinen Anfrage DS-Nr. 0336/III „Qualifikationsoffensive im Jobcenter“  über die nun vorliegende Qualifizierungskonzeption 2010 informieren. Die  vorliegende Konzeption bildet die zentralen, fachübergreifenden als auch die individuellen Schulungsbedarfe der Mitarbeiter/innen ab.

Sie stellt in ihrer jetzigen Fassung einen Rahmen und einen Einstieg für das Jahr 2010 dar, der sukzessive quartalsweise angepasst werden wird.

Insbesondere werden die Themen „Beratungskompetenz“ und „Interkulturelle Kompetenz“ stärker in den Fokus gerückt. Im November 2009 fand für die Mitarbeiter/innen der Leistungsbereiche ein erster 21/2-tägiger Workshop zum Thema „Interkulturelle Kompetenz“ statt. 2010 wird auf Anregung des Bezirksamtes gemeinsam mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sowie weiteren Trägern ein „Info-Tag Migration“ stattfinden, um auf aktuelle Entwicklungen und Angebote aufmerksam zu machen und eine noch bessere Kooperation der einzelnen Akteure zu erreichen.

 

 

Rechtsgrundlage:

§ 13 i.V. mit 36 BezVG

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:           keine

b) Personalwirtschaftliche Ausgaben:                       keine

 

Berlin, den 2. Februar 2010

 

 

 

Dr. Hanke                                                              von Dassel

Bezirksbürgermeister                                                                                    Bezirksstadtrat

 

 
 

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