Drucksache - 1128/VI
Das Bezirksamt wird ersucht: 1) sich gegenüber der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass in Mitte am 31.12. und 01.01. eines jeden Jahres großflächig Verbotszonen für das private Abbrennen pyrotechnischer Erzeugnisse ausgewiesen werden. Eine reine Fokussierung auf den Bezirksteil innerhalb des S-Bahnrings ist dabei nicht ausreichend. 2) sich gleichzeitig dafür einzusetzen, dass mehrere konkrete Plätze im Bezirk ausgewiesen werden, auf denen Privatpersonen legal ihr erworbenes Feuerwerk abbrennen können. Wie viele solcher Plätze sinnvoll sind und wo diese Plätze lokalisiert werden, soll mit der Polizei abgestimmt werden. 3) seine Kompetenzen dazu zu nutzen, die Zahl der Verkaufsstellen für die genannten pyrotechnischen Gegenstände so weit wie möglich zu begrenzen und sicherzustellen, dass sie nur dort verkauft werden dürfen, wo eine qualifizierte Beratung erfolgen kann. Sollte die Zuständigkeit hierfür beim Land liegen, wird das Bezirksamt gebeten, sich beim Senat für entsprechende Maßnahmen einzusetzen.
4) für den Jahresübergang 2024/25 eine oder mehrere bezirkseigene, öffentliche Silvesterfeier(n) zu organisieren oder organisieren zu lassen. Hierfür soll das Land Berlin Geld bereitstellen. Die lokale Gastronomie soll kostenlos Stände aufstellen dürfen. Die Akzeptanz dieser Silvesterfeier(n) soll im Anschluss evaluiert und das Ergebnis der BVV mitgeteilt werden. Sofern diese positiv von den Bewohner*innen angenommen werden, soll es eine Verstetigung geben.
Erledigungsfrist: 02.09.2024
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