Auszug - Einbürgerungen  

 
 
35. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin
TOP: Ö 9.2
Gremium: BVV Mitte von Berlin Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Do, 20.02.2020 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 22:45 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
2334/V Einbürgerungen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der AfDFraktion der AfD
Verfasser:Paetz 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
 
Wortprotokoll

  1. Das Bezirksamt hat es bei der Sitzung des Hauptausschusses am 30. 01. 2020 als politisches Ziel benannt, so viele Einbürgerungen wie möglich vorzunehmen. Wo ist dieser Beschluss nachzulesen und was genau versteht das Bezirksamt darunter?

 

BzStaRin Frau Reiser antwortet: Liebe Anwesenden, sehr geehrter Herr Paetz. Laut Richtlinien der aktuellen Regierungspolitik wird vom Senat im Land Berlin eine Steigerung der Einbürgerungszahlen angestrebt. Über die Integrationspolitik hier im Bezirk Mitte wird sichergestellt, dass Migrant*innen ein realistisches Einbürgerungsangebot unterbreitet werden kann, soweit alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Dementsprechend wurde in der BA-Sitzung am 17.12.2019 die BA-Vorlage Nr. 977/V Zielsystem für das Kalenderjahr 2020 beschlossen, in der auch das gemeinsame Ziel enthalten ist, die Bearbeitungskapazitäten der bezirklichen Einbürgerungsstelle schrittweise an die Zahl der Einbürgerungsbegehren anzupassen. Das ist nicht gleichzusetzen mit, dass so viele Einbürgerungen wie möglich vorzunehmen sind oder dass ich einen Alles geht Stempel hätte. Das politische Ziel ist es, im Rahmen der bundesgesetzlichen Vorgaben, hinreichende Bearbeitungskapazitäten für Einbürgerungsbegehren der Bürger*innen anzubieten. Hiervon unberührt ist der Ausgang von Einbürgerungsverfahren. Für ein Drittel unserer Mitmenschen hier im Bezirk, ohne deutsche Staatsangehörigkeit, ist dies ein in vieler Hinsicht wichtiger Entwicklungsschritt unserer Bezirksverwaltung. Die betroffenen Mitbürger*innen bekommen dann einen zeitnahen Erstberatungstermin und eine zügige Antragsbearbeitung, wenn wir denn unser Ziel erreichen. All das ist für die Betroffenen, aber auch für uns, für den Bezirk, ein enorm wichtiges Vorhaben. Für die Betroffenen wird die lange Zeit des Wartens und der Ungewissheit verkürzt und im Falle eines günstigen Verfahrensausgangs werden ihre Chancen auf politische und soziale Teilhabe enorm ausgeweitet. Hierzu zählen das passive und das aktive Wahlrecht sowie der Zugang zu sozialen Sicherungssystemen und manchmal ist die Staatsangehörigkeitsfrage sogar ausschlaggebend für die Chancen unserer Fußballnationalmannschaft.

 

  1. hrend andernorts bei der Angabe im Antrag, dass man Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld beziehe, in der Regel keine Einbürgerung erfolgt, werden in Berlin-Mitte solche Antragssteller ausführlich beraten, wie man evtl. trotzdem eingebürgert werden kann. Wie genau läuft solch eine Beratung ab und welche Informationen werden dort gegeben?

 

BzStaRin Frau Reiser antwortet: Gemäß §10 (1) S.1 Nr. 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes besteht auch bei dem Bezug öffentlicher Leistungen ein Anspruch auf Einbürgerung, sofern der Bezug der öffentlichen Leistungen nicht von den Antragssteller*innen zu vertreten ist. Es hat daher in jedem Fall, eine umfassende Prüfung zu erfolgen. In den Beratungsgesprächen werden ausführliche Angaben zu den jeweiligen Erwerbsbiografien der Einbürgerungswilligen erbeten. Die Angaben sind mit objektiv beweisfähigen Unterlagen im Einbürgerungsverfahren zu belegen.

 

  1. Wie viele Einbürgerungen wurden seit 2018 vorgenommen, obwohl die Antragssteller Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld bezogen?

 

BzStaRin Frau Reiser antwortet: Es wurden 85 Einbürgerungen trotz des Bezuges öffentlicher Leistungen vorgenommen.

 

  1. Wie viele Einbürgerungen fanden ab 2018 pro Jahr statt?

 

BzStaRin Frau Reiser antwortet: Es erfolgten 908 Einbürgerungen.

 

  1. Wie viele Einbürgerungsbegehren wurden ab 2018 pro Jahr negativ beschieden, und was waren dafür ggf. die Gründe?

 

BzStaRin Frau Reiser antwortet: Im Jahr 2018 wurden 43 Einbürgerungsanträge abgelehnt und 84 Anträge wurden zurückgenommen. Die Gründe für die Ablehnung und Rücknahmen werden nicht erfasst. Im Jahr 2019 wurden 78 Einbürgerungsanträge abgelehnt und 120 Anträge wurden zurückgenommen.

 

  1. Wie viele Einbürgerungen, bei denen ein besonderes öffentliches Interesse vorlag (z.B. Spitzensportler), erfolgten seit 2016?

 

BzStaRin Frau Reiser antwortet: Es erfolgten keine Einbürgerungen bei denen ein besonderes öffentliches Interesse vorlag.

 

  1. Wieviel Ermessenseinbürgerungen fanden ab 2018 pro Jahr statt und was waren ggf. die Gründe dafür?

 

BzStaRin Frau Reiser antwortet:r 2018 erfolgten 56 Einbürgerungen gemäß § 10 (2), sieben Einbürgerungen gemäß § 8 und 34 Einbürgerungen gemäß § 9 des Staatsangehörigkeitsgesetzes. Im Jahr 2019 erfolgten 88 Einbürgerungen gemäß § 10, neun Einbürgerungen gemäß §8 und 54 Einbürgerungen gemäß § 9 des Staatsangehörigkeitsgesetzes.

 

  1. Wie viele Einbürgerungen fanden ab 2016 nach nur sechs Jahren Aufenthalt und wie viele nach nur sieben Jahren Aufenthalt pro Jahr statt?

 

BzStaRin Frau Reiser antwortet: Diese Daten werden im Bezirk nicht erhoben. Sie sind Bestandteil des statistischen Berichts der Einbürgerungen. Der Bericht wird jeweils rückwirkend vom Amt für Statistik Berlin und Brandenburg erfasst.

 

  1. Wie viele Einbürgerungen wurden seit 2016 vorgenommen, obwohl die Antragsseller keine ausreichenden Deutschkenntnisse nachweisen konnte?

 

BzStaRin Frau Reiser antwortet: Diese Daten werden nicht erhoben.

 

  1. Wie viele Stellen (VzE) waren 2016 mit Einbürgerungen befasst, wie viele sind es aktuell?

 

BzStaRin Frau Reiser antwortet: Im Stellenplan 2016/ 2017 waren 15 Stellen für den Bereich Einbürgerungen eingestellt. Aktuell sind im Stellenplan 2020/ 2021 für den Bereich Einbürgerungen 26 Stellen vorgesehen.

 

  1. Wie viele Stellen (VzE), die für Einbürgerungen vorgesehen sind, sind aktuell unbesetzt?

 

BzStaRin Frau Reiser antwortet: Aktuell sind für den Bereich Einbürgerungen 24 Stellen besetzt. Von diesen besetzten Stellen sind drei Beschäftigte wegen Elternzeit, Sonderurlaub und Abordnung abwesend. Drei Stellen für die Sachbearbeitung sind gegenwärtig unbesetzt und für diese unbesetzten Stellen werden Stellenbesetzungsverfahren durchgeführt. Bevor ich wieder an meinen Platz gehe, möchte ich nochmal ganz herzlich die Einladung aussprechen. Wir haben regelmäßig Einbürgerungszeremonien. Zuletzt diese Woche am 17.02.2020. Die nächste wird am 16.03.2020, auch hier im Rathaus Mitte, stattfinden. Ich glaube, die Mehrheit hier im Raum braucht jetzt keine Nachhilfe, aber trotzdem, alle sind eingeladen. Schauen Sie sich die Leute an, die eingebürgert werden. Hören Sie sich an, aus welchen Hintergründen sie kommen, welches Leben sie geführt haben, wie müheselig das auch teilweise war, wie lang der Schritt, wie lang der Weg zur Einbürgerung ist. Das ist sehr lehrreich, ich glaube für uns alle und Sie sind sehr herzlich eingeladen.

 

 

 

 
 

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