Auszug - Lässt die Senatsverwaltung für Soziales den Bezirk mit den Wohnungslosen aus der Kameruner Straße 5 hängen?  

 
 
20. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-Stream)
TOP: Ö 7.1
Gremium: BVV Mitte von Berlin Beschlussart: beantwortet
Datum: Do, 20.09.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 23:00 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
1427/V Lässt die Senatsverwaltung für Soziales den Bezirk mit den Wohnungslosen aus der Kameruner Straße 5 hängen?
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFraktion Bündnis 90/Die Grünen
Verfasser:Kurt 
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
 
Wortprotokoll

  1. Welche konkreten Zusagen hat Staatssekretär Fischer gegenüber dem Bezirksamt sowohl im Bezirksamt, als auch im Rahmen der Korrespondenz mit dem Sozialamt gemacht, bezüglich der finanziellen Unterstützung des Bezirksamts bei der Unterbringung der Wohnungslosen aus der Kameruner Straße 5 (insb. jener ohne sozialhilferechtliche Ansprüche) in der Gotenburger Straße (bitte ggf. Bezirksamtsprotokoll vorlesen)?

 

Herr BzStR Gothe antwortet: „Ihre Überschrift reizt mich erstmal zu der Vorbemerkung, dass die Zusammenarbeit insgesamt mit der Sozialverwaltung eigentlich eine sehr gute ist. Ich kann berichten, dass die Zusammenarbeit mit Frau Breitenbach und explizit mit dem Staatsekretär Fischer eine sehr gute Zusammenarbeit ist. Ich denke auch, dass gerade bei dem Thema „Wie geht es mit wohnungslosen Obdachlosen aus süd-ost Europa weiter?“ die Sozialverwaltung wirklich sehr engagiert ist eine neue Berliner-Linie zu formulieren, über die Strategiekonferenzen auf denen die Bezirke auf Augenhöhe eingebunden sind. Das sei nur mal eine Vorbemerkung. Die zweite Vorbemerkung möchte ich aber auch gleich noch mit anbringen: es ist ja zu erwarten, dass sich zum Jahresende eine ganze Reihe von Dingen abzeichnen, die die Sozialverwaltung dann mit den Bezirken auf den Weg bringen möchte. Das wird sicherlich auch in die Haushaltsberatung im nächsten Doppelhaushalt im Bezirk eingehen die im Land Einfluss haben, und ich bitte Sie schon jetzt um Ihre Unterstützung hier dann gutes zu Bewirken.“

 

 

  1. Welche dieser Zusagen wurden bis dato eingehalten?

 

Herr BzStR Gothe antwortet: „Es ist so, dass wir dazu schon eine schriftliche Anfrage beantwortet haben. Der Staatssekretär Fischer nahm die Einladung an und kam am 24. April ins Bezirksamt, um dort mit dem Bezirksamt in toto diese Problematik zu besprechen. Er hat relativ klar gesagt was geht und was nicht geht: eine unbefristete Unterbringung der Menschen in der Gotenburger Straße musste er auch ausschließen - das gibt die Rechtslage derzeit nicht her. Jedoch hat er sich bereit erklärt, die Gotenburger Straße ergänzend zur derzeitigen Asog-Nutzung auch als eine befristete Notunterkunft für obdachlose Familien im Rahmen des integrierten Sozialprogrammes zu werten und zu finanzieren. Das ist nach wie vor der Stand, auch wenn wir es noch nicht schriftlich haben, dass dies so geschieht. Die Avo, die die Einrichtung betreut, hat unter dieser Prämisse auch ein Modellkonzept erarbeitet und vorgelegt, was unser Amt ausdrücklich befürwortet. Es gab mit der Sozialverwaltung einen Vorort-Termin am 05.07, bei dem das auch nochmal erörtert worden ist und als Modellprojekt gewertet werden soll. Die endgültige Entscheidung dazu ist allerdings noch nicht gefallen und es liegt uns dazu auch noch nichts Schriftliches vor. Das ist der Stand der Dinge.“

 

 

 

  1. Welche Auswirkungen hat die Unterbringung der Wohnungslosen aus der Kameruner Straße 5 in der Gotenburger Straße auf die finanzielle Handlungsfähigkeit des Bezirksamts und insb. des Sozialamts?

 

 

Herr BzStR Gothe antwortet: „Ansonsten ist auch noch wichtig zu sagen, dass die Zahl der Personen, die ursprünglich von der Kameruner Straße 5 in die Gutenburger Straße umgezogen sind, kontinuierlich gesunken ist. Es gibt noch eine weitere Zahl von Personen bei denen es gelungen ist die Voraussetzung zu schaffen vom Jobcenter finanziert zu werden. Der Betrag, den wir zu Beginn dieser Umzugsaktion im letzten Dezember aufwenden mussten, ist von 50.000 Euro monatlich kontinuierlich auf derzeit im August 1.600 Euro abgesunken. Alles in Allem hat sich das Problem durch Weggang der Personen oder aber auch durch andere Verhältnisse, die dazu führen, dass das Jobcenter die Unterbringung finanziert, schon ein gutes Stück dezimiert. Deshalb bleibt das Haushaltsrisiko auch überschaubar. Nichtsdestotrotz haben wir aufgrund einer kleinen Hängepartie mit der Sozialverwaltung bezüglich des weiteren Prozedere in unserer regelmäßig tagenden Steuerungsrunde für Geflüchtete in Mitte, an dem neben mir auch immer der Bezirksbürgermeister und Frau Dr. Obermeyer teilnehmen, am 19.06 entschieden, dass wir die Menschen bis zu dem Zeitpunkt, an dem wir uns über die weitere Finanzierung  mit der Senatsverwaltung einig sind, dort wohnen lassen. Sie werden also keinesfalls zum Auszug bewegt, um eine politisch nicht vertretbare Härte zu verhindern. Die damit verbundenen überplanmäßigen Ausgaben im Haushalt des Amtes für Soziales  sind insofern auch erstmal ohne Gegenfinanzierung zugelassen. Wie schon gesagt sinkt der Betrag der monatlich aufzuwenden ist kontinuierlich und insofern ist das Risiko so auch wirklich überschaubar.“

 

Herr BV Kurt von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erfragt, wer die Kosten für dieses Projekt übernehme. Herr BzStR Gothe antwortet daraufhin, dass die Frage der Kostenübernahme auf der Strategiekonferenz geklärt werden würde. Die Kosten für die befristeten Notunterkünfte für obdachlose Familien in der Gotenburger Straße übernehme derzeit bis September 2019 die Solzialverwaltung. Auf erneute Nachfrage von Herrn BV Kurt begründet Herr BzStR Gothe die Befristung und Schließung der Notunterkunft bis September 2019 mit der anstehenden Schulsanierung, die im Anschluss erfolgen solle. Für die in der Notunterkunft lebenden Personen werde eine andere Unterkunft gesucht.

 

 
 

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