Tagesordnung - 33. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung  

 
 
Bezeichnung: 33. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung
Datum: Mi, 02.05.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Minna-Cauer-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Begrüßung und Feststellung der Tagesordnung      
Ö 2  
Annahme der vorliegenden Protokolle      
Ö 3  
Mitteilungen der und Fragen an die Verwaltung      
Ö 4  
Bericht aus dem Denkmalbeirat      
Ö 5  
Bauprojekt Westendallee – Stellungnahme des Denkmalbeirats      
Ö 6  
Stadtentwicklung in der City West: Gemeinsam mit der Stadtgesellschaft planen. Einfluss von kommerziellen Akteur*innen zurückdrängen.  
0585/5  
Ö 7  
Stadträumliche Sozialverträglichkeit als Gestaltungskonzept bei Bauprojekten  
0575/5  
Ö 8  
Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Planung größerer Bauvorhaben  
Enthält Anlagen
0574/5  
    18.01.2018 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 10.20 - überwiesen
   

Die BVV stimmt der Überweisung in den Ausschuss für Stadtentwicklung einstimmig zu. (Konsensliste)

   
    04.04.2018 - Ausschuss für Stadtentwicklung
    Ö 14 - vertagt
   

 

   
    02.05.2018 - Ausschuss für Stadtentwicklung
    Ö 8 - vertagt
   

 

   
    31.05.2018 - Ausschuss für Stadtentwicklung
    Ö 5 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung

empfiehlt der BVV,

die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, durch geeignete Maßnahmen (z.B. in der Bauberatung durch Aushändigung eines Merkblatts) Bauherren und Architekten größerer Bauvorhaben, die absehbar nicht nur unwesentliche Auswirkungen auf die Belange einer größeren Zahl Dritter haben könnten, darauf aufmerksam zu machen, dass gemäß §25 Absatz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) durch den Vorhabenträger eine frühe Bürgerbeteiligung durchgeführt wird, mit der die betroffene Öffentlichkeit über die Ziele des Vorhabens und dessen voraussichtliche Auswirkungen informiert wird.

Der Vorhabenträger ist dabei aufzufordern, diese Bürgerbeteiligung schon möglichst vor einer Antragstellung durchzuführen, allerdings erst, wenn das Vorhaben schon planerische Gestalt angenommen hat und seine Realisierung hinreichend wahrscheinlich ist (z.B. die Eigentumsverhältnisse geklärt sind und keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften grundsätzlich entgegenstehen). Durch den Vorhabenträger ist die Bürgerbeteiligung in geeigneter Art öffentlichkeitswirksam zu bewerben.

 

Der BVV ist bis zum 31.03.2018 zu berichten.

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:8dagegen:         2Enthaltung:5

   
    21.06.2018 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 9.4 - vertagt
   

 

Die Drucksache wird vertagt.

   
    30.08.2018 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 9.3 - vertagt
   

 

Die Drucksache wird wegen Beendigung der Sitzung gem. § 14 Abs. 3 vertagt und auf die nächste TO der BVV gesetzt. 

 

   
    20.09.2018 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 9.2 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   

Die BVV stimmt der Drucksache mehrheitlich zu.

Ö 9  
Ausweitung des Berliner Modells der Kooperativen Baulandentwicklung  
0614/5  
Ö 10  
Wohnraum statt Flachbauten  
0618/5  
Ö 11  
Durchführungsvertrag mit der Deutschen Wohnen Siedlung Westend – Nicht öffentlich – Zusammenbehandlung mit bereits verteilten Beschlussvorschlägen der CDU – Fraktion und der Fraktion DIE LINKE      
Ö 12  
Verschiedenes      
Ö 13  
Weiterführende Gespräche mit der Deutschen Wohnen  
0716/5  
               
 
 

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