Drucksache - 0575/5  

 
 
Betreff: Stadträumliche Sozialverträglichkeit als Gestaltungskonzept bei Bauprojekten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Verfasser:Dr. Vandrey/Wapler/Wieland 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
18.01.2018 
16. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung Beratung
04.04.2018 
31. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
18.04.2018 
32. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
02.05.2018 
33. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
31.05.2018 
35. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
21.06.2018 
21. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin vertagt   
30.08.2018 
22. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin vertagt   
20.09.2018 
23. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschluss

 

Beitritt: Fraktion DIE LINKE

 

 

Die BVV beschließt:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, bei Bauprojekten, die keine Einfamilienhausgrundstücke betreffen, prinzipiell die sozialverträgliche Integration in die stadträumliche Umgebung als Maßstab für die Erteilung von Baugenehmigungen zu fordern. Hiermit soll sowohl die Entstehung von „gated communities“ und sich von ihrer Umgebung abwendender, introvertierter Baukomplexe verhindert werden, als auch die Belebung des öffentlichen Raums beispielsweise über öffentlich zugängliche Erdgeschossnutzungen oder ggf. auch Blockdurchwegungen gewährleistet bleiben.

Diese Forderung betrifft nicht nur die Bauberatung oder in städtebaulichen Verträgen getroffene Vereinbarungen, sondern auch die gesetzgebende Landesebene zur Anpassung der Landesbauordnung hinsichtlich der zulässigen Höhe von Grundstückseinfriedungen.

 

Der BVV ist bis zum 31.03.2018 zu berichten.

 

 

Annegret Hansen

Bezirksverordnetenvorsteherin

 


 

 
 

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