Drucksache - 0614/5  

 
 
Betreff: Ausweitung des Berliner Modells der Kooperativen Baulandentwicklung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKE 
Verfasser:Schenker/Juckel 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
22.02.2018 
17. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung Beratung
04.04.2018 
31. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
02.05.2018 
33. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
06.06.2018 
36. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und 16. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Tiefbau vertagt   
20.06.2018 
37. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
21.06.2018 
21. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin vertagt   
30.08.2018 
22. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin vertagt   
20.09.2018 
23. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Dringlichkeitsbeschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 20.09.2018 beschlossen:

 

"Das Bezirksamt wird ersucht, für alle Wohnungsbaupotentialflächen des Bezirkes, die bisher planungsrechtlich nicht gesichert sind, einen Bebauungsplan aufzustellen. Zeitgleich zum Aufstellungsbeschluss soll für die zu planenden Gebiete eine Veränderungssperre erlassen werden.

 

Der BVV ist bis zum 30.06.2018 erstmalig zu berichten."

 

 

 

Das Bezirksamt teilt dazu Folgendes mit:

 

 

Im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf gibt es in nahezu allen Siedlungsbereichen vorhandenes Planungsrecht. Sofern es keine eigenen Bebauungspläne gibt, gilt der Baunutzungsplan von 1960 als übergeleiteter Bebauungsplan. Auf dieser Grundlage gibt es dann vorhandene Baurechte. Das Berliner Modell findet aber nur Anwendung, wenn neues Baurecht geschaffen wird. Der Baunutzungsplan schreibt in der Regel im innerstädtischen Bereich eine GFZ von 1,5 vor. Wenn nun ein Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst wird, der keine höhere Ausnutzung des Grundstücks zulässt, dann gibt es auch kein Berliner Modell. Wenn ein Aufstellungsbeschluss mit einer wesentlich höheren Ausnutzung beschlossen wird, entstehen dadurch zusätzliche Baurechte, die eventuell zur Anwendung des Berliner Modells führen könnten. Wenn diese Beschlüsse aber flächendeckend für den gesamten Bezirk nicht auf Grundlage eines konkreten Projekts gefasst werden, dann besteht dadurch überall ein höheres Baurecht, ohne dass sich das Berliner Modell auf ein geplantes Vorhaben anwenden ließe. Wenn dann in einigen Jahren - nach einem erneuten Verkauf des Grundstücks zur Realisierung der Wertsteigerung aufgrund der größeren Verdichtungsmöglichkeiten – ein konkretes Bauvorhaben beantragt wird, dann besteht das massivere Baurecht und es kann wiederum kein Berliner Modell zur Anwendung kommen.

 

Welche Rolle in diesem Verfahren die im Antrag ebenfalls geforderten Veränderungssperren haben sollen, erschließt sich dem Bezirksamt ebensowenig. Aufstellungsbeschlüsse würden nach dem BVV-Beschluss für mehr als 50% der bezirklichen Flächen notwendig werden. Der gleichzeitige Erlass von Veränderungssperren würde zur Folge haben, dass jegliche Nachverdichtungen, die zur Zeit auf Basis von Befreiungen und Ausnahmen möglich sind, sofort gestoppt wären. Die Zahl der Baugenehmigungen für den Wohnungsbau würde sich im Bezirk um mindestens 50% reduzieren.

Das Berliner Modell würde aber auch nach einem Bebauungsplanverfahren für diese Projekte nicht greifen, da es in diesen Fällen nicht um die Schaffung von mehr als 5000qm Wohnfläche geht, was die Bedingung für die Anwendung des Berliner Modells ist.

 

Im Bezirk gibt es aktuell 378 Bebauungspläne, davon sind 328 Bebauungspläne festgesetzt und 50 im Verfahren. Überschlägig werden damit deutlich unter 50% der Bezirksflächen abgedeckt. Sollte der Beschluss so interpretiert werden, dass für alle nur über den Baunutzungsplan gesicherten Flächen qualifizierte Bebauungspläne aufgestellt werden sollen, würde dies die Einleitung von mindestens 400 weiteren Bebauungsplänen bedeuten. Angesichts der Festsetzung von zur Zeit ca. 5 Bebauungsplänen pro Jahr (optimistische Schätzung) würde dies einen zusätzlichen Personalbedarf für das Stadtplanungsamt in 3-stelliger Stellenzahl auslösen. Ebenso wäre mit einem erheblichen Personalmehrbedarf in den zu beteiligenden Ämtern, den Trägern öffentlicher Belange und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zu rechnen.

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Reinhard NaumannOliver Schruoffeneger

BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat

 


 

 
 

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