Drucksache - 0574/5
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 20.09.2018 beschlossen:
„Das Bezirksamt wird aufgefordert, durch geeignete Maßnahmen (z.B. in der Bauberatung durch Aushändigung eines Merkblatts) Bauherren und Architekten größerer Bauvorhaben, die absehbar nicht nur unwesentliche Auswirkungen auf die Belange einer größeren Zahl Dritter haben könnten, darauf aufmerksam zu machen, dass gemäß § 25 Absatz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) durch den Vorhabenträger eine frühe Bürgerbeteiligung durchgeführt wird, mit der die betroffene Öffentlichkeit über die Ziele des Vorhabens und dessen voraussichtliche Auswirkungen informiert wird. Der Vorhabenträger ist dabei aufzufordern, diese Bürgerbeteiligung schon möglichst vor einer Antragstellung durchzuführen, allerdings erst, wenn das Vorhaben schon planerische Gestalt angenommen hat und seine Realisierung hinreichend wahrscheinlich ist (z. B. die Eigentumsverhältnisse geklärt sind und keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften grundsätzlich entgegenstehen). Durch den Vorhabenträger ist die Bürgerbeteiligung in geeigneter Art öffentlichkeitswirksam zu bewerben.
Der BVV ist bis zum 31.03.2018 zu berichten.“
Das Bezirksamt teilt dazu Folgendes mit:
Die Prüfung der Genehmigungsfähigkeit von Bauvorhaben ist ureigene Aufgabe der Verwaltung und nicht der Bezirksverordnetenversammlung. Über die Befreiungsliste erhalten die Mitglieder des Stadtentwicklungsausschusses der BVV seit vielen Jahren eine Information zu Vorhaben, die einer Befreiung bedürfen gemäß den entsprechend bekannten Kriterien. In dieser gelebten Praxis gibt es auch Gelegenheit zu Rückfragen.
Dies vorweg bemerkt versteht das Bezirksamt die Beschlüsse der BVV als Wunsch nach einer größtmöglichen Transparenz (für die BVV und die Öffentlichkeit) und nicht als Wunsch in die formalen Genehmigungsverfahren einzugreifen.
Aufgrund erheblicher rechtlicher Schwierigkeiten hat das Bezirksamt daher die Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen einerseits um eine juristische Einschätzung gebeten, andererseits einen Vorschlag zu einer rechtlichen Anpassung der Bauordnung gemacht, durch die datenschutzrechtlichen Fragen geklärt werden könnten.
Der Briefwechsel ist als Anlage angefügt. Im Fazit kann festgestellt werden, dass sich die Senatorin einer rechtlichen Bewertung enthielt und auf das Verfahren zur Entwicklung der Leitlinien für Bürgerbeteiligung in der Stadtentwicklung verwiesen hat. Diese Leitlinien wurden im Juli 2019 der Öffentlichkeit vorgestellt. (Link zum Prozess und den Ergebnissen: https://www.stadtentwicklung.berlin.de/planen/leitlinien-buergerbeteiligung/)
Eine in Aussicht gestellte Anpassung der rechtlichen Grundlagen erfolgte bislang jedoch nicht. Die Leitlinien der Senatsverwaltung halten bezogen auf die hier in Rede stehenden Beschlüsse der BVV fest:
„Die Leitlinien gelten für Prozesse und Projekte der räumlichen Stadtentwicklung, die die Berliner Senatsverwaltungen durchführen. Sie können auch bei Prozessen und Projekten der Bezirke angewendet werden. Sie gelten nicht für andere Prozesse und Projekte, wie zum Beispiel die des Bundes oder von Privaten. Jedoch sollen Politik und Verwaltung diese motivieren, die Leitlinien anzuwenden.“
Das Bezirksamt ist aber bemüht, dem Interesse der BVV zu einer erweiterten Transparenz schon zu einem früheren Zeitpunkt nachzukommen.
So wurde in den vergangenen Wochen eine Facebook-Präsenz der Abteilung Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt aufgebaut, über die regelmäßig auch die im Ausschuss berichteten Befreiungsfälle einer breiteren Öffentlichkeit bekannt gemacht werden. Nach den ersten positiven Erfahrungen, dass dadurch ein größeres Maß an Transparenz erreicht werden kann, soll dieser Kanal auch für Projekte in einem früheren Verfahrensstadium genutzt werden können. Außerdem soll für größere Verfahren mit einer größeren, auch formalen Beteiligungsmöglichkeit das vom Land Berlin aufgebaute Portal mein.berlin.de verstärkt genutzt werden.
Dieses Ziel lässt sich nur unter Mitwirkung der Bauherr*innen und Architekt*innen erreichen. Dazu wurde ein Merkblatt erstellet, das nun auf der Homepage des Stadtentwicklungsamts eingestellt und im Rahmen der Beratung im Amt ausgehändigt wird.
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.
Anlage: -Schreiben an die Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen vom 10.7.2017 -Antwort der Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen vom 21.12.2017 -Merkblatt der Abteilung Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt zur Information der Öffentlichkeit über geplante Bauvorhaben
Reinhard Naumann Oliver Schruoffeneger Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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