Drucksache - 0349/XXI  

 
 
Betreff: Die Haut vergisst nie – UV-Protektion auf Spielplätzen sicherstellen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion GRÜNEBezirksamt
Verfasser:Frau Ellenbeck, SaskiaOltmann, Jörn
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
19.10.2022 
12. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Ordnung, Grün, Umwelt und Klimaschutz Beratung
07.11.2022 
11. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Grün, Umwelt und Klimaschutz mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
16.11.2022 
13. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
22.03.2023 
16. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin vertagt   
26.04.2023 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Ersatzantrag
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 16.11.2022 folgenden Beschluss:

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt zu prüfen, ob Spielplätze durch das Anpflanzen von Bäumen mit mehr Schattenfläche ausgestattet werden können. Es geht vor allem um solche Spielplätze, bei denen die Kinder durch einen Mangel an Vegetation im Sommer ungeschützt der Sonne ausgesetzt sind. Eine Situation, die sich vor dem Hintergrund des Klimawandels verschärfen dürfte.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Der Fachbereich Grünflächen berücksichtigt bei jeder Neuanlage von Spielplätzen ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Sonnen- und Schattenbereichen auf Spielplätzen. Das erfolgt durch Baumpflanzungen und/ oder durch Spielgeräte mit Schattenplätzen. Bei eventuell notwendigen Baumfällungen werden Ersatzpflanzungen vorgenommen. Nachträgliche Baumpflanzungen auf Spielflächen sind nicht möglich, da im Bereich der Spielgeräte die vorgeschriebenen Sicherheitsabstände zwingend eingehalten werden müssen.

 

 
 

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