Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 16.12.2020 folgenden Beschluss:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:.
Die BVV empfiehlt dem Bezirksamt, sich bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie dafür einzusetzen, dass Gemeinschaftsschulen eine eigene Kennung erhalten und nicht weiterhin der Integrierten Sekundarschule untergeordnet werden.
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Das Bezirksamt hat sich bezüglich der Auflage mit der zuständigen Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie in Verbindung gesetzt und von der Staatssekretärin für Bildung, Frau Christina Henke, folgende Antwort erhalten:
"Es gab in der Vergangenheit wiederholt die Bitte, bedeutsame schulische Merkmale in die Schulnummer zu integrieren und in einer Buchstaben-Symbolik abzubilden. Dazu gehört die Frage der Trägerschaft und der Schulart ebenso wie die Frage der Staatlichen Europaschulen, der Sportschulen, der Fachschulen, Fachoberschulen, Berufsschulen, der ISS mit gymnasialer Oberstufe, der grundständigen Gymnasien und auch der Gemeinschaftsschulen.
Die Berliner Schulnummern (BSN) ist ihrem Zweck gemäß nicht eineindeutig bezüglich der Frage der Trägerschaft sowohl auch in der Zuordnung einer Schulart. Um eine korrekte Zuordnung von Schülerinnen und Schüler sowie Klassen sicherzustellen, muss deshalb das Merkmal "schulartspezifische Einrichtung" herangezogen werden, welches auf Eben der einzelnen Klasse eineindeutig ist. In Fällen der Überschneidung ist in der Praxis die Trägerschaft das ausschlaggebende Kriterium.
Durch die Schulnummern in der aktuellen Form wird sichergestellt, dass statistische Daten miteinander verknüpft werden können. Die korrekte Zuordnung der betroffenen Schülerinnen und Schüler durch die Schulstatistik wird zudem gewährleistet. Die Berliner Schulstatistik hat den Auftrag, die Gesamtheit des Berliner Schulsystems in seiner Komplexität abzubilden und darzustellen. Diesem Auftrag wird die Schulstatistik gerecht, indem die gesetzlichen Grundlagen und die dahinterliegenden Verordnungen und Regelungen in umfangreiche Schlüsselsystematiken übersetzt werden. Zusätzlich sind dabei die besonderen Verabredungen innerhalb der Kultusministerkonferenz (KMK) und die Regelungen der Bundesstatistik zu berücksichtigen.
Ihr Anliegen ist nachvollziehbar, jedoch ist die einfache Änderung des Buchstabens in der Schulnummer ("Schulkürzel") kein von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie verfolgter Lösungsansatz zu der aufgeworfenen Frage. Vielmehr ist zu prüfen, inwieweit eine grundsätzliche Änderung der Systematik zur Schulnummer möglichst vielen Anliegen gerecht werden kann und im Kosten-Nutzen-Vergleich ein zu rechtfertigender Aufwand wäre. Wegen der besonderen Interdependenzen der Schulnummer in der Berliner Schul- und Verwaltungslandschaft ist eine intensive Prüfung einer zukunftsorientierten Lösung notwendig, die sich allerdings auch mit der rückwärts abzubildenden Problematik von Zeitreihen und historischen Datenbeständen auseinandersetzen muss sowie mit der Vielzahl an IT-Verfahren (z.B. LiV, ISBJ, IPV, LUSD etc.)"
Es wird darum gebeten, die Drucksache 0571/XXI als erledigt anzusehen.