Drucksache - 1564/XIX
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 16.09.2015 folgenden Beschluss:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen aufgrund geänderter Verkehrsbelastung für eine Überprüfung einzusetzen, ob die Ampelschaltung an der Ampelanlage Kolonnenstraße Ecke Feurigstraße fußgängerfreundlicher geschaltet werden kann, damit Fußgängern ein Überqueren der Straße in einem Zug ermöglicht wird.
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Das Bezirksamt hat sich an die zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt gewandt und folgende Stellungnahme erhalten:
„Der Straßenzug Kolonnenstraße ist eine wichtige innenstädtischer Verbindungsstrecke. Zur Attraktivitätssteigerung und Beschleunigung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) ist er mit Maßnahmen zur Verbesserung des Busverkehrs ausgestattet. Vor diesem Hintergrund ist die Lichtsignalanlage (LSA) Kolonnenstraße / Feurigstraße mit einer verkehrsabhängigen Steuerung ausgerüstet. Sie ermöglicht, dass sich Busse über Funkanforderung anmelden, um dann möglichst ohne Halt passieren zu können. Außerdem ist die Anlage mit den Nachbar_LSA koordiniert. Auf Grund der Anfrage sind die Bedingungen für den Fußgängerverkehr geprüft worden. Wegen der begrenzten Straßenbreite in diesem Bereich steht für den Fahrzeugverkehr in Richtung Hauptstraße sowie den linksabbiegenden Verkehr in die Feurigstraße nur ein gemeinsamer Fahrstreifen zur Verfügung. Damit die Linksabbieger fahren können, muss deshalb in dieser Zeit auch dem Geradeausverkehr freigegeben werden, während der Gegenverkehr Rot hat. Daraus ergibt sich, dass die Grünzeiten für die Fußgängerinnen und Fußgänger zeitlich versetzt sind. Sie ermöglichen die Querung in der einen Richtung mit nur kurzer Wartezeit auf der Mittelinsel, in der anderen Gehrichtung muss allerdings auf den nächsten Umlauf gewartet werden. Eine gemeinsame Grünzeit über beide Fahrbahnen, wie in der Beschlussempfehlung dargestellt, würde eine zusätzliche eigene Phase erfordern. Daraus würde sich eine Verlängerung der Umlaufzeiten und somit der Wartezeiten für alle Verkehrsteilnehmergruppen ergeben.
Außerdem erhöhen sich die Gefahr von Rückstauungen und einer Verschlechterung der Bewältigung des Verkehrsaufkommens. Nach Prüfung und Abwägung der verschiedenen Belange ist es sachlich vorteilhafter, die Reglung der vorhandenen verkehrstechnischen Ausgestaltung dieser LSA beizubehalten.“
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