Drucksache - 0595/XIX  

 
 
Betreff: Mittelstreifenüberfahrt am Tempelhofer Damm für den Einkaufsmarkt Lidl (Drucks. Nr.: 0152/XIX)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Frakt. GRÜNE, SPDBezirksamt
Verfasser:Herr Krüger, DanielSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
20.03.2013 
18. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin vertagt   
17.04.2013 
19. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
19.06.2013 
22. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 17.04.2013 folgenden Beschluss:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, auf den von der BVV vom 25.04.2012 gefällten einstimmigen Beschluss, keine Mittelstreifenüberfahrt als Zufahrt für die Firma LIDL am Tempelhofer Damm zu errichten (Drs. 0152/XIX), umzusetzen. Die BVV weist damit auf die in der MzK vom 09.01.2013 aufgeführte Ablehnung des o.g. BVV-Beschlusses durch das Bezirksamt nach vorangegangener Beratung im Ausschuss Verkehr und Grünflächen zurück (§ 12 Abs.3  Bezirksverwaltungsgesetz).

 

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

 

Das Bezirksamt hat der Fa. LIDL mitgeteilt, dass die Mittelstreifenüberfahrt zum Einkaufsmarkt nicht gebaut wird. Die Verkehrslenkung Berlin ist gebeten worden, die seinerzeitige Anordnung zurückzunehmen, damit der heutige Zustand erhalten bleiben kann.

 

 
 

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