Drucksache - 0595/XIX
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 17.04.2013 folgenden Beschluss:
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, auf den von der BVV vom 25.04.2012 gefällten einstimmigen Beschluss, keine Mittelstreifenüberfahrt als Zufahrt für die Firma LIDL am Tempelhofer Damm zu errichten (Drs. 0152/XIX), umzusetzen. Die BVV weist damit auf die in der MzK vom 09.01.2013 aufgeführte Ablehnung des o.g. BVV-Beschlusses durch das Bezirksamt nach vorangegangener Beratung im Ausschuss Verkehr und Grünflächen zurück (§ 12 Abs.3 Bezirksverwaltungsgesetz).
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Das Bezirksamt hat der Fa. LIDL mitgeteilt, dass die Mittelstreifenüberfahrt zum Einkaufsmarkt nicht gebaut wird. Die Verkehrslenkung Berlin ist gebeten worden, die seinerzeitige Anordnung zurückzunehmen, damit der heutige Zustand erhalten bleiben kann.
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