29.09.2010 - Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Ö 9.8 - überwiesen
Überweisung an den Hauptausschuss, Verwaltungsreform, Gender und Geschäftsordnung (federführend) und an den Ausschuss für Soziales und Jobcenter (mitberatend) – Konsensliste
Überweisung an den Hauptausschuss, Verwaltungsreform, Gender und Geschäftsordnung (federführend) und an den Ausschuss für Soziales und Jobcenter (mitberatend) – Konsensliste.
28.10.2010 - Ausschuss für Soziales und Jobcenter
Ö 6 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Im Rahmen einer intensiven Diskussion berichtet Frau Wagner, dass einige
der angegebenen Punkte bereits jetzt in die Praxis umgesetzt würden
Im Rahmen einer intensiven Diskussion berichtet Frau Wagner,
dass einige der angegebenen Punkte bereits jetzt in die Praxis umgesetzt
würden. Manches ließe sich auf Grund der Personalsituation jedoch nicht
durchführen.
Der Ausschuss beschließt mehrheitlichdie DS 1566/XVIII Neuordnung JobCenter
- Chancen nutzen unverändert in der überwiesenen Fassung -bei Nichtteilnahme an der Abstimmung durch
Herrn Hackenberger.
Das Bezirksamt wird ersucht,
sich in der Trägervertretung und in Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung des
Jobcenters Tempelhof- Schönebergs dafür einzusetzen, dass die zum 1.1.2011
vorgesehene Neuordnung der Jobcenter mit organisatorischen Veränderungen und
neuen inhaltlichen Schwerpunkten in der Arbeit vor Ort verbunden wird. Ziel
eines „neuen“ Jobcenters müssen mehr Integrationen in den ersten
Arbeitsmarkt, eine höhere Qualität und mehr Effizienz im operationellen
Geschäft und mehr Kundennähe sein.
Insbesondere die folgenden
Maßnahmen scheinen zur Erreichung dieses Zieles notwendig:
Eine kontinuierliche Weiterentwicklung und Evaluation
der im Jobcenter angebotenen Qualifikationsmodule bzw. Inhouse-Schulungen,
insbesondere zur Beratungsqualität.
Eine kostenlose Servicehotline, oder zumindest eine
Erreichbarkeit des Jobcenters zum Ortstarif.
Eigene Ansprechpartner für Menschen mit Behinderung,
die über die speziellen Probleme auf den Arbeitsmarkt für diese Klientel
Auskunft geben können.
Die Sicherstellung einer jobcentereinheitlichen
Anwendung der AV-Wohnen unter Berücksichtigung der realen Betriebskosten.
Die regelmäßige Durchführung eines „Tages der
Migration“ zur internen Informationsbündelung aller in diesem
Bereich relevanten Qualifikations- und Maßnahmenangebote.
Die Sicherstellung, dass KlientInnen des Jobcenters in
der Regel nur dann ihre/n Vermittler/in wechseln, wenn dies für den
Integrationsfortschritt förderlich erscheint.
Die Möglichkeit für die Vermittler und Sachbearbeiter
im Jobcenter, ihre direkten Emailadressen und Durchwahlnummern an
KlientInnen weitergeben zu können, wenn ihnen dies im Sinne von Kundennähe
und Arbeitseffizienz sinnvoll erscheint.
Sicherstellung des Fortbestands des Teams für
wohnungslose Menschen und für von Gewalt betroffene Frauen.
03.11.2010 - Hauptausschuss, Verwaltungsreform, Gender und Geschäftsordnung
Ö 5.4 - vertagt
Die Beratung der Drucksache wird vertagt
Die Beratung der Drucksache wird vertagt.
01.12.2010 - Hauptausschuss, Verwaltungsreform, Gender und Geschäftsordnung
Ö 4.4 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Der Ausschuss für Soziales und Jobcenter hat den Antrag in seiner
letzten Sitzung beraten und einstimmig beschlossen
Der
Ausschuss für Soziales und Jobcenter hat den Antrag in seiner letzten Sitzung
beraten und einstimmig beschlossen. Der Hauptausschuss schließt sich dem Votum
des mitberatenden Ausschusses an und fasst einstimmig folgende
Beschlussempfehlung:
Das
Bezirksamt wird ersucht, sich in der Trägervertretung und in Zusammenarbeit mit
der Geschäftsführung des Jobcenters Tempelhof- Schönebergs dafür einzusetzen,
dass die zum 1.1.2011 vorgesehene Neuordnung der Jobcenter mit
organisatorischen Veränderungen und neuen inhaltlichen Schwerpunkten in der
Arbeit vor Ort verbunden wird. Ziel eines „neuen“ Jobcenters müssen
mehr Integrationen in den ersten Arbeitsmarkt, eine höhere Qualität und mehr
Effizienz im operationellen Geschäft und mehr Kundennähe sein.
Insbesondere
die folgenden Maßnahmen scheinen zur Erreichung dieses Zieles notwendig:
Eine kontinuierliche
Weiterentwicklung und Evaluation der im Jobcenter angebotenen
Qualifikationsmodule bzw. Inhouse-Schulungen, insbesondere zur
Beratungsqualität.
Eine kostenlose
Servicehotline, oder zumindest eine Erreichbarkeit des Jobcenters zum
Ortstarif.
Eigene Ansprechpartnerinnen
und Ansprechpartner für Menschen mit Behinderung, die über die speziellen
Probleme auf den Arbeitsmarkt für diese Klientel Auskunft geben können.
Die Sicherstellung einer
jobcentereinheitlichen Anwendung der AV-Wohnen unter Berücksichtigung der
realen Betriebskosten.
Die regelmäßige
Durchführung eines „Tages der Migration“ zur internen
Informationsbündelung aller in diesem Bereich relevanten Qualifikations-
und Maßnahmenangebote.
Die Sicherstellung, dass
Klientinnen und Klienten des Jobcenters in der Regel nur dann ihre
Vermittlerin/ihren Vermittler wechseln, wenn dies für den
Integrationsfortschritt förderlich erscheint.
Die Möglichkeit für die
Vermittlerinnen und Vermittler und Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter
im Jobcenter, ihre direkten Emailadressen und Durchwahlnummern an Klientinnen
und Klienten weitergeben zu können, wenn ihnen dies im Sinne von Kundennähe
und Arbeitseffizienz sinnvoll erscheint.
Sicherstellung des
Fortbestands des Teams für wohnungslose Menschen und für von Gewalt
betroffene Frauen.
15.12.2010 - Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Ö 11.2 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Einstimmiger Beschluss – Konsensliste:
Einstimmiger Beschluss – Konsensliste:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich in der Trägervertretung und in Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung des Jobcenters Tempelhof- Schönebergs dafür einzusetzen, dass die zum 1.1.2011 vorgesehene Neuordnung der Jobcenter mit organisatorischen Veränderungen und neuen inhaltlichen Schwerpunkten in der Arbeit vor Ort verbunden wird. Ziel eines „neuen“ Jobcenters müssen mehr Integrationen in den ersten Arbeitsmarkt, eine höhere Qualität und mehr Effizienz im operationellen Geschäft und mehr Kundennähe sein.
Insbesondere die folgenden Maßnahmen scheinen zur Erreichung dieses Zieles notwendig:
1.Eine kontinuierliche Weiterentwicklung und Evaluation der im Jobcenter angebotenen Qualifikationsmodule bzw. Inhouse-Schulungen, insbesondere zur Beratungsqualität.
2.Eine kostenlose Servicehotline, oder zumindest eine Erreichbarkeit des Jobcenters zum Ortstarif.
3.Eigene Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Menschen mit Behinderung, die über die speziellen Probleme auf den Arbeitsmarkt für diese Klientel Auskunft geben können.
4.Die Sicherstellung einer jobcentereinheitlichen Anwendung der AV-Wohnen unter Berücksichtigung der realen Betriebskosten.
5.Die regelmäßige Durchführung eines „Tages der Migration“ zur internen Informationsbündelung aller in diesem Bereich relevanten Qualifikations- und Maßnahmenangebote.
6.Die Sicherstellung, dass Klientinnen und Klienten des Jobcenters in der Regel nur dann ihre Vermittlerin/ihren Vermittler wechseln, wenn dies für den Integrationsfortschritt förderlich erscheint.
7.Die Möglichkeit für die Vermittlerinnen und Vermittler und Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter im Jobcenter, ihre direkten Emailadressen und Durchwahlnummern an Klientinnen und Klienten weitergeben zu können, wenn ihnen dies im Sinne von Kundennähe und Arbeitseffizienz sinnvoll erscheint.
8.Sicherstellung des Fortbestands des Teams für wohnungslose Menschen und für von Gewalt betroffene Frauen.
18.05.2011 - Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Ö 13.13 - überwiesen
Überweisung an den Ausschuss für Gesundheit und Politik für Menschen mit Behinderung – Konsensliste
Überweisung an den Ausschuss für Gesundheit und Politik für Menschen mit Behinderung – Konsensliste.
22.06.2011 - Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Ö 13.30 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen – Konsensliste
Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen – Konsensliste.
27.06.2011 - Ausschuss für Gesundheit und Politik für Menschen mit Behinderungen
Ö 3.1 - zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)
Auf Nachfrage erläutertet BzStR’in Dr
Auf Nachfrage erläutertet BzStR’in Dr. Klotz sie teile den Wunsch der BVV, dass in jedem JobCenter Ansprechpartner für Menschen mit Behinderungen wären, und hätte diesen auch in die Gespräche auf Landesebene transportiert.
Sie erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass die JobCenter nicht der Organisationshoheit der Bezirke unterliegen.
Der Senat habe jedoch nicht den Wunsch nach eigenen Ansprechpartnern übernommen. Vielmehr sollen alle Sachbearbeiter im JobCenter geschult und ansprechbar sein.
Nach kurzer Beratung wird die Drucksache zur Kenntnis genommen.