Tagesordnung - 55. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses, Verwaltungsreform, Gender und Geschäftsordnung  

 
 
Bezeichnung: 55. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses, Verwaltungsreform, Gender und Geschäftsordnung
Gremium: Hauptausschuss, Verwaltungsreform, Gender und Geschäftsordnung
Datum: Mi, 01.12.2010 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 20:00 Anlass: ordentliche Sitzung

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Mitteilungen      
Ö 2  
Genehmigung vorliegender Protokolle (54. Sitzung)      
Ö 3  
Aktueller Sachstand Jahresabschluss 2009,Prognose 2010 zum 31.12.2010 und Ausblick 2011, u.a. Untersetzung PMA: a) aktueller Sachstand Prioritätensetzung/Planung von Maßnahmen der baulichen Unterhaltung, s. auch 4.1,4.5 BE: Herr Stadtrat Krömer b) Erörterung finanzieller Aufwuchs „Hilfen zur Erziehung“ in 2010 BE: Frau Stadträtin Schöttler c) Erörterung finanzieller Aufwuchs A 0 8 im Bereich Schule in 2010 BE: Herr Stadtrat Hapel      
Ö 4     Beratung überwiesener Drucksachen      
Ö 4.1  
"HAUS am KLEISTPARK" erhalten - der BVV vom 21.04.2010 - Beschlussempfehlung vom Kulturausschuss vom 30.03.2010  
Enthält Anlagen
1410/XVIII  
Ö 4.2  
Trägermodell versus Honorarmodell - der BVV vom 01.09.2010 - MzK  
Enthält Anlagen
1193/XVIII  
Ö 4.3  
Entfristung der Arbeitsverhältnisse der Beschäftigten des Ordnungsamtes - der BVV vom 29.09.2010  
1562/XVIII  
Ö 4.4  
Neuordnung Jobcenter – Chancen nutzen - der BVV vom 29.09.2010 - federführend  
1566/XVIII  
    29.09.2010 - Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
    Ö 9.8 - überwiesen
    Überweisung an den Hauptausschuss, Verwaltungsreform, Gender und Geschäftsordnung (federführend) und an den Ausschuss für Soziales und Jobcenter (mitberatend) – Konsensliste

Überweisung an den Hauptausschuss, Verwaltungsreform, Gender und Geschäftsordnung (federführend) und an den Ausschuss für Soziales und Jobcenter (mitberatend) – Konsensliste.

   
    28.10.2010 - Ausschuss für Soziales und Jobcenter
    Ö 6 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)
    Im Rahmen einer intensiven Diskussion berichtet Frau Wagner, dass einige der angegebenen Punkte bereits jetzt in die Praxis umgesetzt würden

Im Rahmen einer intensiven Diskussion berichtet Frau Wagner, dass einige der angegebenen Punkte bereits jetzt in die Praxis umgesetzt würden. Manches ließe sich auf Grund der Personalsituation jedoch nicht durchführen.

Der Ausschuss beschließt mehrheitlich   die DS 1566/XVIII  Neuordnung JobCenter - Chancen nutzen unverändert in der überwiesenen Fassung -  bei Nichtteilnahme an der Abstimmung durch Herrn Hackenberger.

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich in der Trägervertretung und in Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung des Jobcenters Tempelhof- Schönebergs dafür einzusetzen, dass die zum 1.1.2011 vorgesehene Neuordnung der Jobcenter mit organisatorischen Veränderungen und neuen inhaltlichen Schwerpunkten in der Arbeit vor Ort verbunden wird. Ziel eines „neuen“ Jobcenters müssen mehr Integrationen in den ersten Arbeitsmarkt, eine höhere Qualität und mehr Effizienz im operationellen Geschäft und mehr Kundennähe sein.

 

Insbesondere die folgenden Maßnahmen scheinen zur Erreichung dieses Zieles notwendig:

 

  1. Eine kontinuierliche Weiterentwicklung und Evaluation der im Jobcenter angebotenen Qualifikationsmodule bzw. Inhouse-Schulungen, insbesondere zur Beratungsqualität.

 

  1. Eine kostenlose Servicehotline, oder zumindest eine Erreichbarkeit des Jobcenters zum Ortstarif.

 

  1. Eigene Ansprechpartner für Menschen mit Behinderung, die über die speziellen Probleme auf den Arbeitsmarkt für diese Klientel Auskunft geben können.

 

  1. Die Sicherstellung einer jobcentereinheitlichen Anwendung der AV-Wohnen unter Berücksichtigung der realen Betriebskosten.

 

  1. Die regelmäßige Durchführung eines „Tages der Migration“ zur internen Informationsbündelung aller in diesem Bereich relevanten Qualifikations- und Maßnahmenangebote.

 

  1. Die Sicherstellung, dass KlientInnen des Jobcenters in der Regel nur dann ihre/n Vermittler/in wechseln, wenn dies für den Integrationsfortschritt förderlich erscheint.

 

  1. Die Möglichkeit für die Vermittler und Sachbearbeiter im Jobcenter, ihre direkten Emailadressen und Durchwahlnummern an KlientInnen weitergeben zu können, wenn ihnen dies im Sinne von Kundennähe und Arbeitseffizienz sinnvoll erscheint.

 

  1. Sicherstellung des Fortbestands des Teams für wohnungslose Menschen und für von Gewalt betroffene Frauen.
   
    03.11.2010 - Hauptausschuss, Verwaltungsreform, Gender und Geschäftsordnung
    Ö 5.4 - vertagt
    Die Beratung der Drucksache wird vertagt

Die Beratung der Drucksache wird vertagt.

   
    01.12.2010 - Hauptausschuss, Verwaltungsreform, Gender und Geschäftsordnung
    Ö 4.4 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)
    Der Ausschuss für Soziales und Jobcenter hat den Antrag in seiner letzten Sitzung beraten und einstimmig beschlossen

Der Ausschuss für Soziales und Jobcenter hat den Antrag in seiner letzten Sitzung beraten und einstimmig beschlossen. Der Hauptausschuss schließt sich dem Votum des mitberatenden Ausschusses an und fasst einstimmig folgende Beschlussempfehlung:

Das Bezirksamt wird ersucht, sich in der Trägervertretung und in Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung des Jobcenters Tempelhof- Schönebergs dafür einzusetzen, dass die zum 1.1.2011 vorgesehene Neuordnung der Jobcenter mit organisatorischen Veränderungen und neuen inhaltlichen Schwerpunkten in der Arbeit vor Ort verbunden wird. Ziel eines „neuen“ Jobcenters müssen mehr Integrationen in den ersten Arbeitsmarkt, eine höhere Qualität und mehr Effizienz im operationellen Geschäft und mehr Kundennähe sein.

Insbesondere die folgenden Maßnahmen scheinen zur Erreichung dieses Zieles notwendig:

  1. Eine kontinuierliche Weiterentwicklung und Evaluation der im Jobcenter angebotenen Qualifikationsmodule bzw. Inhouse-Schulungen, insbesondere zur Beratungsqualität.
  2. Eine kostenlose Servicehotline, oder zumindest eine Erreichbarkeit des Jobcenters zum Ortstarif.
  3. Eigene Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Menschen mit Behinderung, die über die speziellen Probleme auf den Arbeitsmarkt für diese Klientel Auskunft geben können.
  4. Die Sicherstellung einer jobcentereinheitlichen Anwendung der AV-Wohnen unter Berücksichtigung der realen Betriebskosten.
  5. Die regelmäßige Durchführung eines „Tages der Migration“ zur internen Informationsbündelung aller in diesem Bereich relevanten Qualifikations- und Maßnahmenangebote.
  6. Die Sicherstellung, dass Klientinnen und Klienten des Jobcenters in der Regel nur dann ihre Vermittlerin/ihren Vermittler wechseln, wenn dies für den Integrationsfortschritt förderlich erscheint.
  7. Die Möglichkeit für die Vermittlerinnen und Vermittler und Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter im Jobcenter, ihre direkten Emailadressen und Durchwahlnummern an Klientinnen und Klienten weitergeben zu können, wenn ihnen dies im Sinne von Kundennähe und Arbeitseffizienz sinnvoll erscheint.
  8. Sicherstellung des Fortbestands des Teams für wohnungslose Menschen und für von Gewalt betroffene Frauen.
   
    15.12.2010 - Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
    Ö 11.2 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
    Einstimmiger Beschluss – Konsensliste:

Einstimmiger Beschluss – Konsensliste:

Das Bezirksamt wird ersucht, sich in der Trägervertretung und in Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung des Jobcenters Tempelhof- Schönebergs dafür einzusetzen, dass die zum 1.1.2011 vorgesehene Neuordnung der Jobcenter mit organisatorischen Veränderungen und neuen inhaltlichen Schwerpunkten in der Arbeit vor Ort verbunden wird. Ziel eines „neuen“ Jobcenters müssen mehr Integrationen in den ersten Arbeitsmarkt, eine höhere Qualität und mehr Effizienz im operationellen Geschäft und mehr Kundennähe sein.

Insbesondere die folgenden Maßnahmen scheinen zur Erreichung dieses Zieles notwendig:

1.      Eine kontinuierliche Weiterentwicklung und Evaluation der im Jobcenter angebotenen Qualifikationsmodule bzw. Inhouse-Schulungen, insbesondere zur Beratungsqualität.

2.      Eine kostenlose Servicehotline, oder zumindest eine Erreichbarkeit des Jobcenters zum Ortstarif.

3.      Eigene Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Menschen mit Behinderung, die über die speziellen Probleme auf den Arbeitsmarkt für diese Klientel Auskunft geben können.

4.      Die Sicherstellung einer jobcentereinheitlichen Anwendung der AV-Wohnen unter Berücksichtigung der realen Betriebskosten.

5.      Die regelmäßige Durchführung eines „Tages der Migration“ zur internen Informationsbündelung aller in diesem Bereich relevanten Qualifikations- und Maßnahmenangebote.

6.      Die Sicherstellung, dass Klientinnen und Klienten des Jobcenters in der Regel nur dann ihre Vermittlerin/ihren Vermittler wechseln, wenn dies für den Integrationsfortschritt förderlich erscheint.

7.      Die Möglichkeit für die Vermittlerinnen und Vermittler und Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter im Jobcenter, ihre direkten Emailadressen und Durchwahlnummern an Klientinnen und Klienten weitergeben zu können, wenn ihnen dies im Sinne von Kundennähe und Arbeitseffizienz sinnvoll erscheint.

8.      Sicherstellung des Fortbestands des Teams für wohnungslose Menschen und für von Gewalt betroffene Frauen.

   
    18.05.2011 - Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
    Ö 13.13 - überwiesen
    Überweisung an den Ausschuss für Gesundheit und Politik für Menschen mit Behinderung – Konsensliste

Überweisung an den Ausschuss für Gesundheit und Politik für Menschen mit Behinderung – Konsensliste.

   
    22.06.2011 - Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
    Ö 13.30 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
    Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen – Konsensliste

Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen – Konsensliste.

   
    27.06.2011 - Ausschuss für Gesundheit und Politik für Menschen mit Behinderungen
    Ö 3.1 - zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)
    Auf Nachfrage erläutertet BzStR’in Dr

Auf Nachfrage erläutertet BzStR’in Dr. Klotz sie teile den Wunsch der BVV, dass in jedem JobCenter Ansprechpartner für Menschen mit Behinderungen wären, und hätte diesen auch in die Gespräche auf Landesebene transportiert.

Sie erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass die JobCenter nicht der Organisationshoheit der Bezirke unterliegen.

Der Senat habe jedoch nicht den Wunsch nach eigenen Ansprechpartnern übernommen. Vielmehr sollen alle Sachbearbeiter im JobCenter geschult und ansprechbar sein.

Nach kurzer Beratung wird die Drucksache zur Kenntnis genommen.

Ö 4.5  
Vorrang für die Betriebsfähigkeit der Bezirksimmobilien auch bei Kostenschätzungen gewährleisten - der BVV vom 29.09.2010 - MzK  
Enthält Anlagen
1436/XVIII  
Ö 5  
BVV-Sondermittel      
Ö 6  
Bericht aus der Verwaltung      
Ö 7  
Verschiedenes      
               
 
 

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