Die Fraktionen der SPD und B’90/Grüne haben zu dieser
Thematik einen Entwurf für eine Beschlussempfehlung vorgelegt.
Herr Priesmeyer findet es misslich, dass dieser Entwurf
spontan hinzugekommen ist und man nicht abstimmen könne, ohne diesen vorher
gelesen zu haben. Er weist darauf hin, dass im Ausschuss für Facility
Management, Hochbau und Liegenschaften diese Thematik in 10 Tagen auf der
Tagesordnung steht. Dort soll ein ausführlicher Vortrag mit dem Architekten
zusammen über den fachlichen Teil der Planungen erfolgen. Er schlägt daher vor,
zunächst diese Sitzung abzuwarten.
Herr Spieß wird gebeten einen kurzen Abriss der Pläne zu
geben. Eine entsprechende Broschüre wurde den Ausschussmitglieder in die Fächer
verteilt.
Herr Spieß führt aus: Das Baumanagement hatte den Auftrag
erhalten, eine Untersuchung zur Betriebsicherung des Hauses zu erarbeiten. Dies
wurde in Zusammenarbeit mit einem Architekten und einem Brandschutzgutachter
erstellt. Das Brandschutzgutachten lief darauf hinaus, dass die Brandsicherheit
dieses Gebäudes mitnichten gegeben ist. Diese Gefahr wurde umgehend beseitigt.
Das Betriebssicherungsgutachten stellt nun in einer Studie verschiedene Varianten
vor, die alle darauf hinauslaufen, dass die geltenden baurechtlichen
Bestimmungen und die Bauordnung eingehalten werden unter dem Aspekt des Brandschutzes,
der Barrierefreiheit und der Arbeits- und Versammlungsstättenrichtlinien.
Für eine nachhaltige, solide und denkmalgerechte Lösung für
einen Zeitraum von mehr als 30 Jahren würden Kosten in Höhe von ca. 2,3 Mio
Euro entstehen.
Herr Oltmann kritisiert, dass eine solche Lösung zwar schön,
aber nicht finanzierbar sei und die Aufgabenstellung der BVV damit in die
völlig falsche Richtung geht. Die Intention der Beschlussempfehlung war, eine
bedarfs- und budgetorientierte Lösung für das Gebäude zu finden. Diese Punkte
wurden in dem vorliegenden Entwurf für eine Beschlussempfehlung nochmals
zusammengefasst.
Herr Seltz plädiert für die Zustimmung zu der
Beschlussempfehlung und äußert die Befürchtung, dass sich einige Teile der
Verwaltung innerlich bereits von dem Gebäude verabschiedet haben. Er erinnert
an den Antrag seiner Fraktion bezüglich der Übertragung des Gebäudes an die GSE
gGmbH, zu dem noch keine Antwort aus dem Bezirksamt vorliegt.
Herr Olschewski empfiehlt in seinem Redebeitrag vor einer
Beschlussfassung zunächst die Vorstellung im FM-Ausschuss abzuwarten.
Im Anschluss an die Beratung stimmt der Hauptausschuss einstimmig
dem Vorschlag der Fraktionen der SPD und B’90/Grüne zu und verabschiedet
folgende Beschlussempfehlung :
„Notwendige Sofortmaßnahmen am Haus am Kleistpark
umsetzen –
Maßnahmen zur Herstellung der Betriebsfähigkeit und Verkehrssicherheit
prüfen“
Die Bezirksverordnetenversammlung erachtet die in der Mitteilung
zur Kenntnisnahme (Ds-Nr. 1436/XVIII) beschriebene Kostenschätzung zur
technischen Instandsetzung der Immobilie „Haus am Kleistpark“ als
nicht zielführend im Sinne der Auftragstellung. Die genannte Kostenschätzung
entspricht mit ihrem umfassenden Sanierungs- und Ausbauvorschlägen nicht der
Intention der Bezirksverordnetenversammlung.
Das Ziel aus Sicht der Bezirksverordnetenversammlung war eine
Kostenschätzung für Maßnahmen, die der Betriebsfähigkeit und Verkehrssicherheit
der Immobilie dienen. Darunter werden im Allgemeinen Maßnahmen der
Instandsetzung verstanden, die eine gefahrlose und zweckentsprechende Nutzung
eines Gebäudes gewährleisten sollen. Maßnahmen zur Modernisierung oder zum
Ausbau der Immobilie fallen nicht darunter.
Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt bis zur
BVV spätestens am 27.10.2010 eine Kostenschätzung vorzulegen, die der
Betriebsfähigkeit und Verkehrssicherheit dient. Hierbei sind vor allem folgende
Gewerke zu prüfen:
●
Die
Herstellung eines Außenaufzugs und eines Außentreppenhauses am hinteren
Gebäudeteil
●
Die
Anschaffung eines WC- und eines Lager-Containers inkl. der Anbindung an das
Ver- und Entsorgungsnetz
Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt ferner umgehend
notwendige Sofortmaßnahmen zur
Gefahrenabwehr zu ergreifen. Hierzu sind insbesondere folgende Maßnahmen zu
prüfen:
●
Die
Instandsetzung/Ertüchtigung der Entrauchungsklappen im Haupttreppenhaus
(elektrischer Antrieb in Verbindung mit Rauchmeldern)
●
Die
Vervollständigung der Lichthofzwischendecke mit Sicherheitsglas/Industrieglas
inklusive der Integration von Abluftöffnungen und die Installation einer
indirekten Lichtlösung (Lichthofeffekt)
●
Die
rauchdichte Abschottung des Haupt-Treppenhauses
●
Die
Verlängerung der Wasserspeier am Haupteingang mit entsprechendem Abfluss zur
Vermeidung von Feuchtigkeitsschäden im Sockelbereich.
Das Bezirksamt wird ersucht bis zur Bezirksverordnetenversammlung
am 27.10.2010 schriftlich zu berichten.
Die Beratung der Beschlussempfehlung aus dem Ausschuss für Bildung
und Kultur wird vertagt.