Tagesordnung - 30. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Politik für Menschen mit Behinderungen  

 
 
Bezeichnung: 30. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Politik für Menschen mit Behinderungen
Gremium: Ausschuss für Gesundheit und Politik für Menschen mit Behinderungen
Datum: Mo, 25.01.2010 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:55 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungsraum 2112
Ort: Rathaus Schöneberg

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Begrüßung, endgültige Festlegung der Tagesordnung      
Ö 2  
Genehmigung vorliegender Protokolle      
Ö 3  
Problematik des von „Die Kurve“ betriebenen Beschäftigungsprojektes im Wenkebachkrankenhaus      
Ö 4     Beratung überwiesener Drucksachen      
Ö 4.1  
der BVV vom 16.12.2009 - Pflegestützpunkt für Tempelhof-Schöneberg gewährleisten (federführend)  
Enthält Anlagen
1258/XVIII  
Ö 4.2  
der BVV vom 16.12.2009 - Trägermodell versus Honorarmodell MzK  
Enthält Anlagen
1193/XVIII  
Ö 4.3  
gemeinsam mit TOP 3.2. - Trägermodell für die Einzelfallhilfe in den anderen Bezirken ermöglichen MzK
Enthält Anlagen
0427/XVIII  
    17.10.2007 - Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
    Ö 9.30 - mit Änderungen in der BVV beschlossen
    Einstimmiger Beschluss – Konsensliste:

Einstimmiger Beschluss – Konsensliste:

Das Bezirksamt wird ersucht, zusammen mit der Senatsverwaltung für Gesundheit die  Senatsverwaltung für Finanzen aufzufordern, die notwendige finanzielle Ausstattung von Trägermodellen der Einzelfallhilfe für Menschen mit Behinderung in anderen Bezirken zu ermöglichen.

Dabei soll das Bezirksamt folgende Argumente in den Vordergrund rücken:

  1. Die Einzelfallhilfe für Menschen mit Behinderung gemäß §§53 und 54 SGB XII unter Trägerschaft ist ein wirksames Instrument gegen die Scheinselbständigkeit, wie sie bei der Einzelfallhilfe durch freie Honorarkräfte entstehen kann.
  2. Das Trägermodell beinhaltet gegenüber der Einzelfallhilfe durch freie Honorarkräfte eine wesentlich höhere Qualität. Gesetzlich vorgeschriebene Qualitätsstandards werden im Trägermodell eingehalten. Hierzu gehört auch eine leichtere Organisation der Abwesenheitsvertretung. Der Einzelfallhilfe durch freie Honorarkräfte fehlt hierbei die finanzielle und strukturelle Basis zur Qualitätssicherung. Eine psychosoziale Betreuung von Anspruchsberechtigten in jeder Form ohne Qualitätssicherung, ohne Supervision und Dokumentation ist kontraproduktiv.
  3. Das Trägermodell bietet ein ausreichendes Maß an Fort- und Weiterbildung und Vernetzungen im Trägerverbund. Nur hierdurch können die Einzelfallhelfer/-innen ihre Arbeit fortlaufend verbessern.
  4. Die Arbeit im Rahmen des Trägermodells wird unter Anwendung des Integrierten Behandlungs- und Rehabilitationsplanes (BRP) dokumentiert und sichert somit eine hohe Transparenz zwischen Kosten und Wirkungen der Einzelfallhilfe.
  5. Mit dem Trägermodell ist eine Integration der Einzelfallhilfe in den gemeindespsychatrischen Verbund und in die bezirklichen Gremien gegeben. Hierdurch wird eine weitgehende Vernetzung aller am Unterstützungsprozess Beteiligter gewährleistet.

Die Senatsverwaltung für Gesundheit wird ferner aufgefordert, Finanzmittel für eine das Trägermodell begleitende Studie aus ihrem Haushalt bereitzustellen, um den gesicherten Nachweis seiner Effizienz zu erbringen.

   
    16.12.2009 - Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
    Ö 13.5 - überwiesen
    und

Überweisung an den Ausschuss für Gesundheit und Politik für Menschen mit Behinderung und an den Ausschuss für Soziales und Jobcenter – Konsensliste.

   
    25.01.2010 - Ausschuss für Gesundheit und Politik für Menschen mit Behinderungen
    Ö 4.3 - mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen
    Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen

Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.

   
    28.01.2010 - Ausschuss für Soziales und Jobcenter
    Ö 3.1 - mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen
    BzStR’in Dr

BzStR’in Dr. Klotz berichtet, dass es nunmehr eine stadtweite Diskussion um das Trägermodell und die Qualität in der Einzelfallhilfe gibt.

Der Senat wurde aufgefordert in der Sitzung des Hauptausschusses im Abgeordnetenhaus über das Trägermodell und über die Entwicklungen in Tempelhof-Schöneberg zu berichten.

Das Honorarmodell ist wegen des Vorwurfs der möglichen Scheinselbständigkeit weiterhin strittig.

Die Bezirke haben alle sehr unterschiedliche Varianten mit dem Thema Einzelfallhilfe umzugehen. Sie führt Gründe an, welche zum Teil zu großen Differenzen in der KLR führen.

Die neue Senatorin, Frau Blum, sowie der neu amtierende Staatssekretär, Herr Fritsch, befürworten das Trägermodell ausdrücklich, jedoch ist die Finanzierung abhängig von der Entscheidung der Finanzverwaltung.

Auf einer kürzlich stattgefundenen Fachveranstaltung in den Räumen des Roten Kreuzes wurde die Studie der Katholischen Fachhochschule vorgestellt und die Senatsverwaltung bekundete, dass darüber nachgedacht wird ein neues Modell einzuführen, nämlich sich an der bereits im Jugendbereich eingesetzte Fachleistungsstunde zu orientieren.

Diese wird mit Sätzen zwischen 31 und 40 Euro vergütet. Diese Sätze sollen demnächst noch aufgestockt werden. So soll die Summe von 40 Euro auf 48 Euro zu erhöht und damit zusätzlich die Regiekosten abgedeckt werden.

Frau Dr. Klotz befürchtet jedoch, dass dieses Modell nicht in absehbarer Zeit eingeführt werden kann. Das würde allerdings für den Bezirk bedeuten, dass er das Trägermodell nicht weiter finanzieren kann. Sie bemüht sich ein Moratorium für das Trägermodell für den Bezirk zu erreichen, damit die Senatsverwaltung für Finanzen im Zuge einer Basiskorrektur die benötigten Mittel bereitstellt.

Frau Dr. Klotz erklärt auf Nachfrage, dass mittlerweile die Betroffenen vom Sozialpsychiatrischen Dienst begutachtet wurden. Für ca. 90% der Betroffenen wurde die Hilfebedarfgruppe 3 bzw. 4 festgestellt.

Die Verwaltung sagt zu, den Ausschussmitgliedern weitere Unterlagen zum Thema Einzelfallhilfe zukommen zu lassen.

Nach kurzer Beratung wird die Mitteilung zur Kenntnis genommen.

 

 

Ö 4.4  
der BVV vom 16.12.2009 - Nachhaltige Präventionsmaßnahmen in der Schule MzK
Enthält Anlagen
0895/XVIII  
Ö 5  
Aktiv gegen Koma-Saufen, Einigung auf einen Beschluss      
Ö 6  
Bericht aus der Verwaltung      
Ö 7  
Bericht der Beauftragten für Menschen mit Behinderung      
Ö 8  
Verschiedenes      
               
 
 

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