Einstimmiger Beschluss- Konsensliste:
Die Bezirksverordnetenversammlung empfiehlt dem Bezirksamt, sich bei der
Senatsschulverwaltung dafür einzusetzen, dass die eingeleitete
Oberschulreform zu einer Reform der Klassenfrequenzen genutzt wird, um auf
die Weise einen Erfolg der eingeführten Sekundarschulen zu unterstützen. Die
absoluten Frequenzobergrenzen sollen in der
*Grundschule 24
*Sekundarschule 25 und in den
*Gymnasien 28 betragen.
Für Klassen mit einem hohen Anteil von Migrantinnen und Migranten und für
Schulen in sozialen Brennpunkten muss darüber hinaus eine Frequenzabsenkung
um mindestens drei Schüler erfolgen.“