Auszug - der BVV vom 15.07.2009 - Schulreform zur Frequenzverbesserung in allen Schularten nutzen!
Den
vorliegenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Grüne begründet BV Hauschild. Zu
diesem Antrag liegt ein Änderungsantrag der CDU-Fraktion vor, der von der
Fraktion Bündnis 90/Grüne übernommen wird. Nach kurzer
Aussprache beschließt der Ausschuss einstimmig: „Die
BVV möge beschließen: Die
Bezirksverordnetenversammlung empfiehlt dem Bezirksamt, sich bei der
Senatsschulverwaltung dafür einzusetzen, dass die eingeleitete Oberschulreform
zu einer Reform der Klassenfrequenzen genutzt wird, um auf die Weise einen
Erfolg der eingeführten Sekundarschulen zu unterstützen. Die absoluten
Frequenzobergrenzen sollen in der Grundschule 24, der Sekundarschule 25 und in
den Gymnasien 28 betragen. Für Klassen
mit einem hohen Anteil von Migrantinnen und Migranten und für Schulen in
sozialen Brennpunkten muss darüber hinaus eine Frequenzabsenkung um mindestens
drei Schüler erfolgen.“ |
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