Drucksache - 1136/XVIII  

 
 
Betreff: Schulreform zur Frequenzverbesserung in allen Schularten nutzen!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion GRÜNEBezirksamt
Verfasser:Herr Hapel, DieterBand, Ekkehard
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
15.07.2009 
33. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Schule Entscheidung
01.09.2009 
29. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule vertagt   
03.11.2009 
31. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule mit Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
18.11.2009 
37. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
20.01.2010 
39. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt teilt zu der o.g. Drucksache folgendes mit:

 

Der Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung folgend, hat sich der Dezernent der Abteilung Schule, Bildung und Kultur unter dem 30.11.2009 mit nachstehendem Schreiben an den Senator für Bildung, Wissenschaft und Forschung gewandt:

 

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Zöllner,

 

die Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin hat beschlossen, dass sich das Bezirksamt bei Ihnen für eine grundsätzliche Frequenzverbesserung im Rahmen der Schulstrukturreform einsetzen soll.

 

Ich bitte Sie daher, die eingeleitete Schulstrukturreform auch zu einer Reform der Klassenfrequenzen zu nutzen, um auf diese Weise einen Erfolg der einzuführenden Integrierten Sekundarschulen zu unterstützen. Die absoluten Frequenzobergrenzen sollten

 

in den Grundschulen 24 Schüler/innen,

in den Integrierten Sekundarschulen 25 Schüler/innen

und

id den Gymnasien 28 Schüler/innen

 

betragen.

 

Für Klassen mit einem hohen Anteil an Migranten bzw. Migrantinnen und für Schulen in sozialen Brennpunkten sollte darüber hinaus eine Frequenzabsenkung um mindestens drei Schüler/innen erfolgen.

 

Nach meiner Auffassung ist die bisher vorgesehene Regelung einer Frequenzabsenkung ab einem ndH-Anteil von 40 v.H. unzureichend und zu indifferenziert. Konsequent und notwendig wäre es, Frequenzabsenkungen nochmals nach verschiedenen ndH-Anteilen schrittweise (z.B. 40 v.H. / 60 v.H. / 80 v.H. / 100 v.H.) zu differenzieren und verbindlich in einer Rechtsverordnung festzuschreiben.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dieter Hapel

 

 

Sobald seitens des Senators bzw. der Senatsschulverwaltung hier eine Antwort bzw. Reaktion erfolgt, wird die Bezirksverordnetenversammlung über ihren Fachausschuss informiert.

 

 
 

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