Was ist geplant?
Die im Geltungsbereich des „Landschaftsparks Marienfelde“ gelegenen Grün- und Freiflächen haben aufgrund ihrer Struktur- und Artenvielfalt eine besondere Bedeutung für den Natur- und Artenschutz, den Biotopverbund und die Biodiversität. Es liegt daher im besonderen bezirklichen Interesse, die Freiflächen zu erhalten und durch gezielte Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen zu qualifizieren. Zur Steuerung der Entwicklung und zum Erhalt der wertvollen Biotope und Lebensstätten ist es erforderlich, den Landschaftsplan 7-L-6 „Landschaftspark Marienfelde“ aufzustellen, der die naturschutzfachlichen Entwicklungsziele grundstücksbezogen konkretisiert und die notwendigen Entwicklungs- und Erhaltungsmaßnahmen beschreibt.
Bitte beachten Sie auch die formell verbindliche Bekanntmachung im Amtsblatt für Berlin vom 22.03.2024.
Rechtliche Hinweise
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich wird im Westen durch die Parkanlagen Radarberg und Schlehenberg sowie den Diedersdorfer Weg begrenzt. Im Süden bildet der Schichauweg die Grenze, im Osten das Gewerbegebiet Motzener Straße. Im Norden endet der Geltungsbereich nördlich der Straße 478 sowie am Nahmitzer Damm (siehe Darstellung des Geltungsbereichs auf dieser Seite).
Art der Beteiligung:
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 12 Abs. 5 NatSchG Bln (öffentliche Auslegung)
Amtliche Landschaftsplannummer:
7-L-6
Zeitraum für Auslegung der Planunterlagen:
09.04.2024 – 08.05.2024
Fristende für Äußerungen:
07.06.2024
Wo und wie können Sie sich beteiligen?
Während des Auslegungszeitraums können Sie die Planunterlagen hier auf dieser Internetseite (siehe Downloadbereich unten) einsehen und Ihre Äußerung bis einschließlich 07.06.2024 abgeben. Diese soll elektronisch über Eingabe in ein Formular auf der Internetseite des Umwelt- und Naturschutzamtes oder über ein Formular auf der Beteiligungsplattform von mein.berlin.de oder per E-Mail an beteiligung7L6@ba-ts.berlin.de übermittelt werden. Bei Bedarf kann eine Äußerung auf anderem Weg (z.B. schriftlich vor Ort unter der unten genannten Adresse oder postalisch an unsere Postanschrift: Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg, Umwelt- und Naturschutzamt, Frau Paasche, 10820 Berlin) eingereicht werden.
Zusätzlich stehen die Unterlagen in Form einer öffentlichen Auslegung analog im Rathaus Tempelhof, Tempelhofer Damm 165 in 12099 Berlin, Raum 188/189 von Montag bis Mittwoch von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Donnerstag von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr und Freitag von 10:00 Uhr bis 15:00 Uhr zur Einsicht bereit.
Die Äußerungen werden in der anschließenden Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander abgewogen. Nicht fristgerecht (bis einschließlich 07.06.2024) abgegebene Äußerungen können unberücksichtigt bleiben.
Zum Formular für die Eingabe Ihrer Äußerungen gelangen Sie hier.
Hinweise zum Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikels 6 Abs. 1 Buchst. e) der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Geben Sie Ihre Äußerung ohne Absenderangaben (vollständiger Name und Anschrift oder gewünschte Anrede und E-Mail-Adresse) ab, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Äußerung.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung, welche unten auf dieser Seite mit allen anderen Unterlagen zum Download zur Verfügung gestellt wird.