Wir fragen das Bezirksamt:
- Welche Vereinbarungen wurden wann zwischen welchen Senatsverwaltungen und dem Bezirk Mitte bzw. stellvertretend für Mitte mit allen Bezirken über Beschluss und Umsetzung des „Abschlussbericht(s) der Arbeitsgruppe zur Erarbeitung eines Fachstellenkonzeptes Soziale Wohnhilfen“ vom 29.03.2019 getroffen?
- Welche Verlautbarungen bzw. Zusagen wurden in welcher Form über den im o.g. Abschlussbericht genannten Personalbedarf von 13 Stellen zur Umsetzung des Fachstellenkonzepts in Mitte durch welche Senatsverwaltung geäußert?
- Die Bezirke haben diesem Konzept am 22.05.2019 zugestimmt. Wurde die Zustimmung hierbei an die Zurverfügungstellung von Personal- bzw. Sachmitteln geknüpft?
Wenn ja, wie lautet der Wortlaut des zugehörigen Beschlusses? Wenn nein, warum nicht?
- Was plant das Bezirksamt nunmehr, nachdem es für die Umsetzung des Fachstellenkonzepts keine eigenständigen Mittel vom Senat geben wird, um das Fachstellenkonzept und seine Bestandteile I-VIII dennoch im Bezirk Mitte umzusetzen?
a) Welche Handlungsschritte sind hierfür erforderlich, insb. im Hinblick auf die Aufgabenerweiterung der Fachstelle in der sozialen Wohnhilfe?
b) Bis wann wird das Bezirksamt priorisieren, welche einzelnen Bestandteile (I-VIII) des Fachstellenkonzepts kurz-, mittel-, langfristig umgesetzt werden können?
c) Welche dieser Maßnahmen sind kostenneutral zu realisieren?
- Das Bezirksamt hat in den letzten zwei Jahren trotz zahlreicher Ersuchen der BVV zur Prävention von Wohnungslosigkeit die Position vertreten, Aufbau und Umsetzung des Fachstellenkonzepts möglichst an den zähen Zwischenschritten der Strategiekonferenz auszurichten. Was gedenkt das Bezirksamt nun zu unternehmen, um das Fachstellenkonzept möglichst zügig umzusetzen und nicht mehr auf die anderen elf Bezirke zu warten (auch im Hinblick auf die thematische Setzung der Prävention von Wohnungslosigkeit in der letzten BVV und der deutlich sichtbaren Erwartung der anwesenden Bevölkerung, dass es hier zügig voran gehen muss)?
- Was gedenkt das Bezirksamt nun zu unternehmen, um die notwendigen Personal- und Sachmittel zur Umsetzung des Fachstellenkonzepts aus eigenen Mitteln und aus Mitteln der für die Bezirke geplanten Pauschalen Minderausgabe des Senats zur Verfügung zu stellen?