Drucksache - 2049/V
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen: Welche Zuschussmöglichkeiten es noch im Jahr 2019 für einen Rückschnitt der privaten Grünflächen, u.a. aus den noch vorhandenen Mitteln „Sauberes Berlin“ unmittelbar möglich sind.
Begründung: Der Notdienst Berlin, der mit seinem Projekt „KiezCleaner“ regelmäßig vor Ort reinigt, berichtet hier über einen regelmäßigen Schwerpunkt zum Auffinden von benutzten Präservativen (Montags >100 St.) und benutzten Drogenutensiien. Mit dem Ausdünnen und dem signifikanten Rückschnitt von Bäumen und Büschen soll die allgemeine Einsehbarkeit erhöht und größerer Lichteinfall erreicht werden. Als Vollzugsgebiet der Straßenprostitution und Rückzugsraum zum Drogenkonsum ist das mitten im Wohngebiet liegende Areal durch seine Anwohnerparkplätze, die unmittelbare Nähe zu Schule und Kindespielplatz ungeeignet. Die Maßnahme ist daher geboten um dem Schädlingsbefall durch Ratten, der unbeobachteten Vermüllung (Sperrmüll) und der Verrichtung der öffentlichen Notdurft entgegen zu wirken. Die Eindämmung der negativen Auswirkungen der Straßenprostitution, insbesondere den Schutz Unbeteiligter, die Reduzierung des Lärms für die Anwohner des Stadtteils, den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Beobachtung oder direkter Konfrontation mit Prostitution und deren Auswirkungen, aber auch die Reduzierung von Straftaten im Zusammenhang mit der Prostitution ist unmittelbar zum Schutz der öffentlichen Ordnung angezeigt. |
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