Drucksache - 1960/V  

 
 
Betreff: Einvernehmliche Lösung für die Entwicklung der Gerichtshöfe gewährleisten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktionen der SPD, Fraktion Bündnis 90/ Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Schug 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.06.2019 
28. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-STREAM und Verleihung der Bezirksverdienstmedaille) ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.11.2021 
2. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
2. Antrag SPD+Grüne, Austauschbl. vom 18.06.2019
3. Beschluss vom 20.06.2019
4. VzK SB vom 18.11.2021

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin Datum: .09.2021

Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit Tel.: 44600

 

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.:  1960/V

Mitte von Berlin


Vorlage -zur Kenntnisnahme-

über

Einvernehmliche Lösung für die Entwicklung der Gerichtshöfe gewährleisten

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.06.2019 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1960/V)

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich beim Aufsichtsrat der Gesobau für folgende Maßnahmen

einsetzen, um eine einvernehmliche Lösung für die Entwicklung der Gerichtshöfe zu

gewährleisten:

1. sofortige Bildung eines Mieter*innenbeirates für die gesamten Höfe,

2. langfristige Mietverträge für die Künstler*innen und Gewerbemieter*innen,

3. ein Rückzugsrecht für die Wohnmieter*innen mit Offenlegung der Kostenübernahme

 für Umsetzungen sowie Bekanntgabe der Mieterrechte und die Begleitung des

 Verfahrens durch eine eigentümerunabhängige Mieterberatung

4. eine transparente Vorgehensweise bei der Sanierung der Gerichtshöfe,

5. einen gemeinsamen Abspracheprozess aller Mieter*innen der Gerichtshöfe,

6. Wiederaufnahme der Neubauplanung.

 

Das Bezirksamt hat am 07.09.2021 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Im Ergebnis von Abstimmungen mit der Gesobau konnten Ergebnisse erzielt werden. Diese sind entsprechend der Zuarbeit der Gesobau Folgende:

1. Sofortige Bildung eines Mieter*innenbeirates für die gesamten Höfe

Zunächst wurde ein Sanierungsbeirat aus dem Kreis der betroffenen Mieter gewählt, da die Modernisierung/Sanierung innerhalb der Wohngebäude den Schwerpunkt bildet. Parallel wurde die Mieterbeirats-Satzung gemeinsam mit dem Gesamtmieterbeirat überarbeitet. Mit Abschluss der Sanierungsarbeiten und Durchführung der Verkehrssicherungsthemen wird ein Mieterbeirat für die Gerichtshöfe gewählt.

2. langfristige Mietverträge für die Künstler*innen und Gewerbemieter*innen

Eine Bestandsaufnahme sämtlicher Gewerbeeinheiten und Ateliers wurde abgeschlossen. Auf dieser Basis erfolgte eine sogenannte Clusterung der freien gewerblichen Flächen. Dies versetzt die Gesobau in die Lage, zukünftige Nutzergruppen, bzw. Zielgruppen zu definieren und unter Berücksichtigung einer homogenen und sozialen Mietpreisgestaltung weitere Planungen vorzunehmen. Dieses Vorgehen wurde den Vertretern der Netzwerkgruppe „Gerichtshöfe" auf verschiedenen Veranstaltungen erläutert und auch schriftlich bereits mehrfach so kommuniziert. Nach Ender der Verkehrssicherungsmaßnahmen erfolgt eine Verhandlung zur Vertragsgestaltung.

3. Rückzugsrecht für Wohnmieter*innen mit Offenlegung der Kostenübernahme für

Umsetzwohnungen sowie Bekanntgabe der Mieterrechte sowie Begleitung des Verfahrens

durch eine eigene eigentümerunabhängige Mieterberatung

Nach Auskunft der Gesobau wird jedem Mieter bei Bedarf eine Umsetzwohnung zur Verfügung gestellt, jedoch lediglich für den Zeitraum der Modernisierungsarbeiten innerhalb seiner Wohnung. Anschließend erfolgt der Rückzug in die bisherige Wohnung. Ausnahmen können persönliche Gründe sein, in der Umsetzwohnung zu verbleiben oder eine andere Wohnung innerhalb des Bestandes anzumieten. Einige Mieter griffen etwa auf nahegelegene Mietwohnungen der Gesobau zurück und werden auch in diesen verbleiben.

4. Transparente Vorgehensweise bei der Sanierung der Gerichtshöfe

Meilensteine während des Modernisierungsprozesses zu kommunizieren ist für die GESOBAU selbstverständlich und eine übliche Vorgehensweise.

5. Gemeinsamer Abspracheprozess aller Mieter*innen der Gerichtshöfe

Es steht den Mietern frei, sich untereinander abzustimmen. Jeder Mieter kann eigenständig entscheiden, wieviel Zeit er investieren möchte, um regelmäßig an organisierten

Treffen der Mieterschaft teilzunehmen.

6. Wiederaufnahme der Neubauplanung

Die kostenintensive Errichtung eines Solitärgebäudes in den Höfen ist für die GESOBAU derzeit nicht möglich.

 

A)     Rechtsgrundlage:

§ 13 i.V. mit § 36 BezVG

B)     Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Keine
  2. Personalwirtschaftliche Auswirkungen: Keine

Berlin, den 07.09.2021

Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadtrat Gothe

 
 

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