Drucksache - 1943/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: (Text siehe Rückseite)
Weiterbildung, Kultur, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen 33500
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 1943/V Mitte von Berlin Vorlage -zur Kenntnisnahme- Die Zerstörung der Arroganz – Zukunft der Rehberge mit Bürger_Innen gestalten Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 18.03.2021 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1943/V):
Das Bezirksamt wird ersucht, ein Beteiligungsverfahren zu starten (siehe Leitlinien für Bürger*innenbeteiligung) um die Ausrichtung der Rehberge zu klären. Ziel dieses Verfahrens ist es, herauszufinden wie die Flächen im Park Rehberge zukünftig genutzt werden sollen. Als Ort für eine inhaltlichen Auseinandersetzung könnte das alte Parkcafe bei der Großen Spielwiese (Catcherwiese) genutzt werden, um zum Beispiel über den aktuellen Stand zu informieren.
Das Bezirksamt hat am 20.07.2021 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
Aus ökologischer Sicht hat sich die Ausrichtung allein am Schutzbedürfnis des Landschaftsschutzgebietes Rehberge und der Anerkennungen des Klimanotstandes durch die Bezirksverordnetenversammlung und das Bezirksamt zu orientieren. Die hohe Biodiversität und Artenvielfalt, beispielsweise der so genannten Catcherwiese, wurde durch das Umwelt- und Naturschutzamt schon mehrmals im Ausschuss für Umwelt, Natur, Verkehr und Grünflächen vorgetragen.
Die Bedeutung einer extensiven Pflege naturarmer Parkflächen bedarf mitunter einer zusätzlichen Erläuterung für die Parkbesuchenden, damit nicht der Eindruck einer unzureichenden Pflege entsteht. In Zeiten, in denen sehr viele wertvolle Lebensräume für Wildbienen und Wespen vor allem durch Bebauung zerstört werden, sind offene Wiesenbereiche wertvolle Stechimmenbiotope. Schonende Freizeitsportaktivitäten finden bereits statt und sollen auch weiterhin möglich sein. Ein Beteiligungsverfahren für eine stärkere Nutzung kann nicht unterstützt werden.
Hinsichtlich der Nutzung des Gebäudes „Ehem. Parkcafé“ bleibt der Verfahren zur zukünftigen Nutzung und Ausrichtung durch den Bereich des Bezirksbürgermeisters abzuwarten. Das Gebäude gehört nicht zum Fachvermögen des Straßen- und Grünflächenamtes. A) Rechtsgrundlage: § 13 i.V.m. § 36 BezVG B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
Keine
Keine Berlin, den 20.07.2021 Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadträtin Weißler |
||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |