Drucksache - 1861/V  

 
 
Betreff: Errichtung eines weiteren Drogenkonsumraums
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Matischok-Yesilcimen, Schug 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.05.2019 
27. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Soziales und Gesundheit Entscheidung
18.06.2019 
30. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.06.2019 
28. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-STREAM und Verleihung der Bezirksverdienstmedaille) mit Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.02.2020 
35. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag SPD vom 07.05.2019
2. ÄA FDP vom 14.05.2019
3. BE SozGes vom 18.06.2019
4. Beschluss vom 20.06.2019
5. VzK SB vom 16.01.2020

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin Datum: 02.01.2020

Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit Tel.: 44600

OE QPK

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 1861/V

Mitte von Berlin


Vorlage -zur Kenntnisnahme- über Errichtung eines weiteren Drogenkonsumraums

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.06.2019 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1861/V)

 

Das Bezirksamt wird ersucht, einen weiteren Drogenkonsumraum im Bezirk, bevorzugt im Stadtteil Wedding, zu errichten.

Zu prüfen ist dabei insbesondere der Bereich um den U-Bahnhof Osloer Straße. Auch zu

prüfen ist die Möglichkeit einer mobilen Einrichtung. Die Öffnungszeiten müssen

nutzergerecht ausgestaltet werden. Die Bevölkerung ist dabei durch Veranstaltungen des

Bezirksamtes zu informieren, um auf bedenken reagieren zu können.

Das Bezirksamt wird ersucht, die Finanzierung dieses neuen Drogenkonsumraums weiter

bei Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci einzuwerben. Zudem muss es eine zeitnahe

Ausweitung der Öffnungszeiten sowohl der Birkenstube als auch des neuen

Drogenkonsumraums geben, was ebenfalls mit der Senatsverwaltung besprochen werden

soll.

 

Das Bezirksamt hat am 07.01.2020 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

Das Bezirksamt hat sich gegenüber dem Senat für einen weiteren Drogenkonsumraum im Bezirk Mitte eingesetzt, vorzugsweise im Wedding, sowie für eine Erweiterung der Öffnungszeiten.  Die Gesundheitssenatorin Frau Kalayci, sowie der Finanzsenator Herr Kollatz wurden diesbezüglich von Herrn Gothe im Juni 2019 angeschrieben.

In dem Landeshaushalt für 20/21 sind Mittel für weitere Drogenkonsumräume veranschlagt. Die Landesdrogenbeauftragte signalisiert große Zustimmung bzgl. des Wunsches und der Notwendigkeit eines zweiten Drogenkonsumraums im Bezirk Mitte.

Der Bezirk ist derzeit auf der Suche nach geeigneten Räumlichkeiten, da für 2020 entsprechende Investitionsmittel vom Land dafür zur Verfügung stehen. Die Suche erstreckt sich schwerpunktmäßig um das Gebiet rund um die U- Bahnlinie 8 fußläufig erreichbar. Vorzugsweise in dem Bereich rund um die Osloer Str.

Der Träger Fixpunkt e.V. betreibt ein Konsummobil. Die Vorteile eines Mobils bestehen darin, an Orten, an denen ein Drogenkonsumraum dringend erforderlich wäre, mit einem Konsummobil zu reagieren. Das kurzfristige Aufstellen eines Mobils gestaltet sich erfahrungsgemäß schwierig, da dafür eine Standgenehmigung und ein geeigneter Standort erforderlich sind. Die Mobile haben nur Plätze für den intravenösen Konsum, keine Rauchplätze. Die Möglichkeiten in den Mobilen

 

sind sowohl was Konsum, als auch Hygiene, Versorgung etc. anbelangen sehr begrenzt.  Aus den Erfahrungen der Birkenstube und der Kontaktstelle am Leopoldplatz wissen wir, dass viele Menschen in sehr prekären Situationen leben und darauf angewiesen sind, die sanitären Möglichkeiten, sowie die Aufenthalts- und Beratungsmöglichkeiten zu nutzen. Zudem ist die Zahl der Konsumplätze begrenzt, so dass Wartezeiten entstehen. Die Mobile sind kostenintensiver und haben eine geringere Leistung als ein fester Standort. Dennoch sind sie für Bezirke, wie z.B. Charlottenburg – Wilmersdorf, die seit drei Jahren nach Räumen für einen Konsumraum suchen eine große Hilfe, da es sonst nichts vor Ort gäbe. 

Der Bezirk Mitte strebt einen festen Standort an, da sich aus der Erfahrung der Birkenstube gezeigt hat, dass eine solche Einrichtung zu einer wichtigen Institution und Anlaufstelle wird und somit eine wichtige Säule in der Versorgung suchtkranker Menschen darstellt.

Durch die geplante Erweiterung der Öffnungszeiten, würde in 2020 somit auch eine deutlich bessere Versorgung gewährleistet. Diese wären Konsumentenfreundlicher, insbesondere durch eine Wochenendöffnung und eine Erweiterung in den Abendstunden.

Bei der Einführung eines neuen Drogenkonsumraums würde der Bezirk gemeinsam mit den Suchthilfeträgern versuchen, Anwohnende, Gewerbetreibende etc. gut einzubinden, um Ängste zu minimieren.  Dies wäre umsetzbar durch öffentliche Veranstaltungen und Infoveranstaltungen im zukünftigen Drogenkonsumraum, um möglichst transparent zu machen, was dort passiert. Der Bezirk verfügt bereits über Erfahrung mit der Einführung eines Konsumraums. Als dieser 2004 eröffnete, gab es große Ängste und Unsicherheiten, die sich jedoch durch gute Zusammenarbeit und eine Sensibilisierung der Besucher*innen für das Nachbarschaftliche Umfeld auflösten.

Die Erfahrungen aus der jüngsten Vergangenheit in Neukölln haben gezeigt, dass entgegen der Erwartungen der Betreiber die Anwohnenden die Eröffnung sogar begrüßt haben und die erwarteten kritischen Stimmen ausblieben. Dies hängt sicherlich vom jeweiligen Standort und von dem Druck der Anwohnenden ab.

Sobald eine Immobilie gefunden ist, wird eine Analyse des Umfelds durchgeführt und eine an den Sozialraum und die Bedürfnisse der Anrainer angepasste Strategie entwickelt, um Ängste und mögliche Konflikte zu reduzieren.

A)    Rechtsgrundlage:

§ 13 i.V.m. § 36 BezVG

B)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Keine

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

Keine

Berlin, den 02.01.2020

Bezirksstadtrat Gothe Bezirksbürgermeister von Dassel

 
 

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