Drucksache - 1621/V
Herr BzStR Gothe antwortet: „Es ist richtig, dass es einen Bauantrag gab zum Ausbau und Umbau des Dachgeschosses zu fünf Wohneinheiten und zur Errichtung von zwei vorgebauten Aufzügen in der Brunnenstraße 27. Dieser Antrag ist im August 2017 genehmigt worden. Der Baubeginn im Februar 2018 ist angezeigt worden. Beschwerden aus dem Umfeld, aus der Umgebung, sind uns nicht bekannt. Ihr Verweis auf die Rheinsberger Straße können wir nicht ganz nachvollziehen, weil diese von der Brunnenstraße 27 relativ weit entfernt ist.“
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