Drucksache - 1539/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Mitte von Berlin Vorlage - zur Kenntnisnahme – Verkehrsberuhigte Zonen beruhigen Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 24.01.2019 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1539/V)
In einigen Straßen im Bezirk Mitte reicht die Ausweisung als „verkehrsberuhigter Bereich“ oder Tempo 30 Zone nicht aus, damit dort die tatsächlich die vorge-schriebene Geschwindigkeit eingehalten wird. Liegen hierfür Anhaltspunkte vor, wird folgendes Ersuchen gestellt:
Das Bezirksamt wird der ersucht, im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten, in Tempo 30 Zonen zusätzlich zum Verkehrszeichen 274.1 analoge Markierungen auf der Straße vornehmen zu lassen, um die Anordnung der Höchstgeschwindigkeit für die Verkehrsteilnehmer deutlich zu machen.
Das Bezirksamt wird zudem ersucht zu prüfen, in welchen verkehrsberuhigten Zonen sowie Straßen mit Tempo 30 im Bezirk Mitte weitere – auch bauliche – Maßnahmen zur tatsächlichen Reduzierung der Geschwindigkeit zu ergreifen sind. Dafür ist, falls notwendig, die Polizei einzubeziehen.
Dabei soll auch evaluiert werden, ob der Einbau sogenannter „Berliner Kissen“ in der Realität eine positive Wirkung zur Geschwindigkeitsbeachtung nach sich zieht.
Das Bezirksamt wird zudem ersucht, für die Verkehrsberuhigten Zonen – besonders diese, in denen keine weiteren Maßnahmen seitens des Bezirkes möglich sind – verstärkte Polizeikontrollen zu erbitten.
Das Bezirksamt hat am 16.04.2019 beschlossen, der Bezirksverordnetenver-sammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
Eine grundlegende Untersuchung aller verkehrsberuhigten und Tempo 30 Zonen in Mitte ist nicht leistbar. Piktogramme sind grundsätzlich nur dort anzuordnen, wo zur Ausschilderung von Tempo-30-Zonen eine zusätzliche Visualisierung erforderlich ist, z.B. sehr breite Fahrbahn, ÖPNV) oder in Tempo-30-Zonen, die flächenmäßig eine große Ausdehnung haben. Ein zusätzliches Kriterium wären auch Zonen, wo regelmäßig Überschreitungen der Geschwindigkeiten durch die zuständige Polizeidienststelle gemessen werden.
Piktogramme verursachen zudem regelmäßig hohe Unterhaltungskosten.
Hinweis: Eine konkrete verkehrsrechtliche Maßnahme aufgrund einer konkret festgestellten Gefahrenlage konnte wegen der fehlenden Örtlichkeit nicht erfolgen.
Sollten Erkenntnisse über einen konkreten Ort vorliegen, bitten wir darum diese dem Straßen- und Grünflächenamt unbürokratisch mitzuteilen.
A) Rechtsgrundlage: § 13 i.V.m. § 36 BezVG
B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
keine
keine Berlin, den . .2019 Bezirksbürgermeister von DasselBezirksstadträtin Weißler |
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