Drucksache - 1501/V
Vorbemerkung: Die Bezirksverordnetenversammlung Mitte (BVV) hat in ihrer Sitzung am 21.04.2016 mit der DS 2638/IV den Antrag „Einbeziehung der Bürgerschaft in Neubauvorhaben städtischer Wohnungsbaugesellschaften in Mitte“ beschlossen*. Das Bezirksamt hat der BVV mit Vorlage zur Kenntnisnahme in der Sitzung am 14.07.2016 mitgeteilt, dass sie sich schriftlich diesbezüglich gegenüber den Wohnungsbaugesellschaften und der damaligen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt eingesetzt hat. Eine Information zu einer Antwort steht dazu jedoch bisher aus.
Ich frage das Bezirksamt:
* Beschlusstext DS 2638/IV: Das Bezirksamt wird ersucht, sich gegenüber dem Senat und den städtischen Wohnungsbaugesellschaften dafür einzusetzen, bei Neubauvorhaben städtischer Wohnungsbaugesellschaften die Bürgerschaft vor Ort frühzeitig einzubeziehen.
Hierzu sollen mindestens folgende Maßnahmen dienen: - Umgehende Informationen über geplante Neubauvorhaben, bevor städtebauliche und/oder Architekturwettbewerbe durchgeführt werden und/oder Bauanträge/Bauvorbescheidsanträge gestellt werden. - Einbeziehung der Vorortinitiativen in die Erarbeitung der Vorgaben für städtebauliche und/oder Architekturwettbewerbe. - Einbeziehung in städtebauliche und/oder Architekturwettbewerbsverfahren.
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