Drucksache - 1240/V  

 
 
Betreff: Wohnungsnotfälle in ihrer Gesamtheit betrachten bei der bezirklichen Strategie zum Umgang mit Wohnungs- und Obdachlosigkeit
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksverordnetenversammlung Mitte
Verfasser:Neugebauer, Schneider, Kurt und die 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin
17.05.2018 
18. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-STREAM) überwiesen   
Bürgerdienste und Wohnen Vorberatung
31.05.2018 
13. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und Wohnen ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Soziales und Gesundheit Vorberatung
12.06.2018 
20. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.06.2018 
19. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-Stream) ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag Grüne vom 08.05.2018
2. BE BüdWohn vom 31.05.2018
3. BE SozGes vom 12.06.2018
4. Beschluss vom 21.06.2018

 

Das Bezirksamt wird ersucht, die im Rahmen der Sondersitzung des Ausschusses für Soziales und Ordnungsamt vorgestellten Ansätze des Sozial- und Ordnungsamtes zum Umgang mit Wohnungs- und Obdachlosigkeit weiter zu entwickeln und bei der Erstellung der Gesamtstrategie zur Prävention von Wohnungsverlust und Bekämpfung von Obdachlosigkeit (vgl. Drs. 0241/V) angemessen berücksichtigen“.

 

Das Bezirksamt wird gebeten, den bezirklichen Umgang mit der Wohnungslosigkeit um  jene Personen zu ergänzen, die in unzumutbaren Wohnverhältnissen leben und deshalb als potenziell wohnungslos zu betrachten sind. Hierzu gehören Personen, die in sog. Schrottimmobilien leben oder bei FreundInnen und Verwandten temporär unterkommen (Couch-Hopper).

Hierbei soll dargelegt werden,

-    welche konkreten Anstrengungen das Bezirksamt unter den neuen rechtlichen Rahmenbedingungen unternehmen wird, um alle dem Bezirksamt bekannten Schrottimmobilien wieder bis wann in einen vermietbaren Zustand auf Kosten der EigentümerInnen zu versetzen,

-    wie Personen durch das Bezirksamt bzw. entsprechende Beratungsstellen stärker unterstützt werden können, die in sog. Schrottimmobilien leben und ausgebeutet werden (MieterInnenrechte, Begründung sozialhilferechtlicher Ansprüche nach AV ZustSoz durch Anmeldung des Wohnsitzes, Mietwucher nach § 291 Abs. 1 STGB),

-    wie das Bezirksamt fhzeitig gegen die Verwahrlosung von Gebäuden vorgehen will und wie diesbezüglich ein engerer Austausch mit BewohnerInnen, der bezirklichen MieterInnenberatung, MieterInnenvereinen und sonstigen Akteuren vor Ort sichergestellt werden kann.

-    wie Couch-Hopper besser erreicht werden können (z.B. durch einen Träger) und ob die Wohnraumakquise des EJF diesbezüglich ausgeweitet werden kann.

 

 

 

 

 

 

Frist: 21.09.2018

 
 

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