Drucksache - 0861/V  

 
 
Betreff: Sofortige Beendigung der Zweckentfremdung von Wohnraum durch die öffentliche Hand
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksverordnetenversammlung Mitte
Verfasser:I.Bertermann, Kociolek, Kurt und die übrigen Mitglieder der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
   Beteiligt:Fraktion der CDU
   Fraktion der FDP
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
23.11.2017 
12. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Bürgerdienste und Wohnen Vorberatung
30.11.2017 
9. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und Wohnen vertagt   
25.01.2018 
10. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und Wohnen ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Soziales und Gesundheit Vorberatung
13.03.2018 
16. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit gegenstandslos   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.03.2018 
16. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin erledigt   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag Grüne, CDU, FDP vom 14.11.2017
2. BE´s vom 13.03.2018
3. in der Sache erledigt vom 22.03.2018

 

Das Bezirksamt wird ersucht,

-    alle Bezirksämter, die nachweislich der Erhebung des Bezirksamts Mitte Obdachlose in Wohnungen in Mitte untergebracht haben, durch die Wohnraum wegen der fehlenden Genehmigungen als gewerbliche Unterkünfte zweckentfremdet wurde, aufzufordern, die Unterbringung ebenda unverzüglich zu beenden (Fristsetzung) und dies anschließend vor Ort zu kontrollieren (Ergebnisse der Kontrollen sollen der BVV mitgeteilt werden),

-    darzulegen, ob das BA Mitte in anderen Bezirken Obdachlose in Wohnungen untergebracht hat, für die keine Genehmigungen als gewerbliche Unterkünfte vorliegen,

-    r die zukünftige Unterbringung Obdachloser in Wohnungen anlehnend an die „Weiße Liste Wohnraum“r Geflüchtete (https://www.berlin.de/ba-mitte/aktuelles/pressemitteilungen/2016/pressemitteilung.480419.php) ein Verfahren zu entwickeln und dieses mit der Senatsverwaltung für Soziales und den anderen Bezirken abzustimmen, durch das sichergestellt wird, dass nur noch in solchen Wohnungen Obdachlose untergebracht werden, die auf der Weißen Liste eingetragen sind.

-    Bei der zukünftigen Feststellung der Zweckentfremdung von Wohnraum durch andere Bezirke auch die Festsetzung von Bußgeldern in Erwägung zu ziehen.

 

Die Beschlussempfehlung wird als in der Sache erledigt betrachtet.

 
 

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