Drucksache - 0705/V  

 
 
Betreff: Obdachlosenhilfe in Mitte
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Soziales und GesundheitBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.09.2017 
10. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.10.2018 
21. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-STREAM) mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Dringlichkeitsantrag SozGes vom 12.09.2017
2. Beschluss vom 22.09.2017
3. VzK vom 08.10.2018

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)

 


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum:12.09.2018

Abt. Stadtentwicklung, Soziales und GesundheitTel.:44600

 

 

Bezirksverordnetenversammlung            Drucksache Nr.: 0705/V

Mitte von Berlin

___________________________________________________________________

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Obdachlosenhilfe in Mitte

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 21.09.2017 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0705/V):

 

Das BA wird aufgefordert, für die aufsuchende Betreuung obdachloser Menschen

Streetworker abzustellen oder einzustellen, damit die hilfsbedürftigen Menschen ihre

Menschenwürde wiederfinden. Menschenwürde kann keine Frage des Haushalts sein.

 

Das Bezirksamt hat am  18 .09.2018 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Die bisherige aufsuchende Sozialarbeit auf dem Gebiet des Bezirks Mitte richtet sich an unterschiedliche Zielgruppen und erfolgt hauptsächlich über externe Träger im Auftrag unterschiedlicher Verwaltungen. Das sind die fachlich zuständigen Senatsverwaltungen oder die jeweils fachlich oder örtlich zuständigen Bezirksverwaltungen. Die im Bezirk Mitte agierenden Träger für aufsuchende Sozialarbeit sind  in den unterschiedlichsten Gremien des Bezirksamtes vernetzt, können sich damit regelmäßig austauschen und die aktuellen Problemlagen thematisieren und stehen somit auch in stetigem Kontakt mit dem Bezirksamt.

 

Im Zusammenhang mit dem durch das Sozialamt Mitte entwickelten bezirkseigenen „Konzept zur Bekämpfung von Wohnungs-/Obdachlosigkeit in Berlin Mitte“  sind mittlerweile Kernmaßnahmen festgelegt worden, die u.a. auch die Zielgruppe der Straßenobdachlosen betreffen. Hier ist zum einen die Betreuung der Betroffenen angedacht als auch das Angebot eines begleiteten Ausstiegs aus der Straßenobdachlosigkeit. Ein Mittel dazu ist die aufsuchende Sozialarbeit durch bezirkseigene Mitarbeiter*innen.

 

Auch die von Bezirksstadtrat Gothe geleitete Arbeitsgruppe 7 „Soziale Wohnhilfe-Fachstellenkonzept“ der Strategiekonferenz  hat die Ausstattung der in allen Bezirken auszubildenden Fachstelle Soziale Wohnhilfen mit Personal u.a. für die aufsuchende Sozialarbeit als eine der zahlreichen Maßnahmen zur Vermeidung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit herausgearbeitet.

 

Im Vorgriff auf die endgültigen Ergebnisse der Strategiekonferenz und im Rahmen des bezirkseigenen „Konzepts zur Bekämpfung von Wohnungs-/ Obdachlosigkeit in Berlin Mitte“ sind für das Amt für Soziales - Fachstelle für Obdachlosenhilfe -  bereits Personalmittel für zunächst zwei Sozialarbeiter*innen für aufsuchende Hilfe bewilligt worden.

 

Diese sollen zukünftig aufsuchende Sozialarbeit bei Obdachlosen im öffentlichen Raum  und u.a. auch in Gemeinschaftsunterkünften in Kooperation mit den jeweils zuständigen Sozialarbeiter*innen im Innendienst der Fachstelle für Obdachlosenhilfe durchführen. Zu den Aufgaben gehören auch die nachsorgende Begleitung des Ordnungsamtes bei Räumungen von Obdachlosenlagern im öffentlichen Raum sowie die Unterstützung und  Anregung präventiver und proaktiver Maßnahmen der Sozialarbeit und Sachbearbeitung. Zudem sollen die Sozialarbeiter*innen für eine Vernetzung der bezirklichen Anlaufstellen mit Institutionen und Organisationen sorgen, bezirksregionale Trägerangebote koordinieren, die Kooperationsbeziehungen unterstützen sowie bei Projekten Unterstützung leisten.

 

Das entsprechende Stellenbesetzungsverfahren dazu ist bereits angelaufen.

 

A) Rechtsgrundlage:

 

§ 13 i.V. mit § 36 BezVG

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

keine
 

b. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

 

keine
 

Berlin, den       18.09.2018

 

 

 

Bezirksbürgermeister von DasselBezirksstadtrat Gothe

 
 

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