Drucksache - 0698/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Weiterbildung, Kultur, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen 33500
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 0698/V Mitte von Berlin Vorlage -zur Kenntnisnahme- Sondernutzungen öffentlichen Straßenlandes Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 23.11.2017 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0698/V)
Das Bezirksamt wird ersucht, seinen Kriterienkatalog zur Beurteilung von Sondernutzungen im öffentlichen Raum bei §7, Abs. 1 wie folgt zu ändern (Änderungen sind fett): -Tische und Stühle (Aufzählung entfällt) -Podeste unter Schankvorgärten: (…) Ausnahmen können dann zugelassen werden, wenn die genehmigte Straßenfläche derart uneben ist, dass ansonsten keine Nutzung stattfinden könnte oder durch ein Podest ein barrierefreier Zugang in das Ladengeschäft ermöglicht wird. Dies wird im Einzelfall auf Antrag geprüft. In derartigen Fällen ist sicherzustellen, dass das Podest aufgrund seines Gewichtes und seiner Konstruktion vom Personal der Gaststätte in kurzer Zeit per Hand entfernt werden kann.
Das Bezirksamt hat am 30.03.2021 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Zwischenbericht zur Kenntnis zu bringen: Die Überarbeitung des Kriterienkatalogs für Sondernutzungen ist noch nicht abgeschlossen und wird weiterhin vorangetrieben. Jedoch ist es auch im Zuge einer möglichen Anpassung nicht vorgesehen, die Vorschläge umzusetzen bzw. im Kriterienkatalog aufzunehmen. Bei Schankvorgärten ist weiterhin vorgesehen, die Aufzählung wie bisher zu belassen. Es ist nicht beabsichtigt, jegliche Form von Sitzmöglichkeiten im öffentlichen Straßenland zuzulassen, sondern diese in der Regel auf Tische und Stühle zu begrenzen. Grundsätzlich können Ausnahmen zugelassen werden, jedoch soll es sich hierbei um Ausnahmen im Einzelfall handeln, auf die nicht grundsätzlich ein Rechtsanspruch besteht. Das Bezirksamt möchte hier einem „Wildwuchs“ entgegenwirken und auch ein mögliches Haftungsrisiko ausschließen. Zudem muss dem Bereich Straßenunterhaltung die Möglichkeit gegeben sein, den Zustand des Gehwegs zu kontrollieren. Dies würde durch Aufbauten wie Sofas, Strandkörbe, (Sitz-)Podeste etc. erschwert werden. Ähnlich restriktiv soll weiterhin bei der Genehmigung von Podesten vorgegangen werden. Ein nicht barrierefreier Zugang rechtfertigt nicht, dass über die gesamte Breite des Ladenlokals ein Podest genehmigt wird. Hier könnte ggf. mit mobilen Rampen gearbeitet werden, alternativ müsste die Eingangssituation des Ladenlokals baulich angepasst werden, um einen barrierefreien Zugang zu ermöglichen, ohne damit das öffentliche Straßenland zu belasten. A) Rechtsgrundlage: § 13 i.V.m. § 36 BezVG B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
Keine
Keine Berlin, den 30.03.2021
Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadträtin Weißler |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |