Drucksache - 0698/V  

 
 
Betreff: Sondernutzungen öffentlichen Straßenlandes
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:I.Bertermann, Kociolek, Kurt und die übrigen Mitglieder der Fraktion Bü90/Die Grünen 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.09.2017 
10. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Umwelt, Natur, Verkehr und Grünflächen Vorberatung
18.10.2017 
12. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur, Verkehr und Grünflächen vertagt   
15.11.2017 
13. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur, Verkehr und Grünflächen ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
23.11.2017 
12. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.03.2018 
16. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.04.2021 
48. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag Grüne vom 12.09.2017
2. BE UmNat vom 15.11.2017
3. Beschluss vom 23.11.2017
4. VzK als ZB vom 20.02.2018
5. VzK ZB vom 09.04.2021

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)

 


Bezirksamt Mitte von Berlin  23.03.2021

Weiterbildung, Kultur, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen  33500

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 0698/V

Mitte von Berlin


Vorlage -zur Kenntnisnahme-

Sondernutzungen öffentlichen Straßenlandes

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 23.11.2017 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0698/V)

 

Das Bezirksamt wird ersucht, seinen Kriterienkatalog zur Beurteilung von Sondernutzungen im öffentlichen Raum bei §7, Abs. 1 wie folgt zu ändern (Änderungen sind fett):

-Tische und Stühle (Aufzählung entfällt)

-Podeste unter Schankvorgärten: (…) Ausnahmen können dann zugelassen werden, wenn die genehmigte Straßenfläche derart uneben ist, dass ansonsten keine Nutzung stattfinden könnte oder durch ein Podest ein barrierefreier Zugang in das Ladengeschäft ermöglicht wird. Dies wird im Einzelfall auf Antrag geprüft. In derartigen Fällen ist sicherzustellen, dass das Podest aufgrund seines Gewichtes und seiner Konstruktion vom Personal der Gaststätte in kurzer Zeit per Hand entfernt werden kann.

 

Das Bezirksamt hat am 30.03.2021 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Zwischenbericht zur Kenntnis zu bringen:

Die Überarbeitung des Kriterienkatalogs für Sondernutzungen ist noch nicht abgeschlossen und wird weiterhin vorangetrieben. Jedoch ist es auch im Zuge einer möglichen Anpassung nicht vorgesehen, die Vorschläge umzusetzen bzw. im Kriterienkatalog aufzunehmen.

Bei Schankvorgärten ist weiterhin vorgesehen, die Aufzählung wie bisher zu belassen. Es ist nicht beabsichtigt, jegliche Form von Sitzmöglichkeiten im öffentlichen Straßenland zuzulassen, sondern diese in der Regel auf Tische und Stühle zu begrenzen. Grundsätzlich können Ausnahmen zugelassen werden, jedoch soll es sich hierbei um Ausnahmen im Einzelfall handeln, auf die nicht grundsätzlich ein Rechtsanspruch besteht.

Das Bezirksamt möchte hier einem „Wildwuchs“ entgegenwirken und auch ein mögliches Haftungsrisiko ausschließen. Zudem muss dem Bereich Straßenunterhaltung die Möglichkeit gegeben sein, den Zustand des Gehwegs zu kontrollieren. Dies würde durch Aufbauten wie Sofas, Strandkörbe, (Sitz-)Podeste etc. erschwert werden.

Ähnlich restriktiv soll weiterhin bei der Genehmigung von Podesten vorgegangen werden. Ein nicht barrierefreier Zugang rechtfertigt nicht, dass über die gesamte Breite des Ladenlokals ein Podest genehmigt wird. Hier könnte ggf. mit mobilen Rampen gearbeitet werden, alternativ müsste die Eingangssituation des Ladenlokals baulich angepasst werden, um einen barrierefreien Zugang zu ermöglichen, ohne damit das öffentliche Straßenland zu belasten.

A)    Rechtsgrundlage:

§ 13 i.V.m. § 36 BezVG

B)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Keine

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

Keine

Berlin, den 30.03.2021

 

 

Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadträtin Weißler

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen