Drucksache - 0136/V
Wir fragen das Bezirksamt: Das Bezirksamt hat in seiner Antwort auf die große Anfrage 0011/V angegeben, dass die Entscheidung zur Sicherung des Zugangs zur angemieteten Wohnung des ehemaligen Betreibers über das Gelände der ehem. Weddinger Kinderfarm (Gesamkosten 56.983,16€ bis 29.10.2016) aufgrund der Rechtsgrundlage von Art. 2 und 14 GG, §1 und §11 KJHG erfolgte.
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