Drucksache - 0026/V  

 
 
Betreff: Urban Gardening im Bezirk Mitte stärken
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Briest Neubert Schepke 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Fraktion der SPD
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.11.2016 
02. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
24.10.2019 
31. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin - MIT LIVESTREAM mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Änderungsantrag vom 17.11.2016
2. Beschluss vom 23.11.2016
3. VzK SB vom 08.10.2019

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)

 


Bezirksamt Mitte von Berlin  26.09.2019

Weiterbildung, Kultur, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen  33500

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 0026/V

Mitte von Berlin


Vorlage -zur Kenntnisnahme-

Urban Gardening im Bezirk Mitte stärken

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 23.11.2016 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0026/V)

Das Bezirksamt wird ersucht, zur Unterstützung des Urban Gardening im Bezirk Mitte folgende Maßnahmen umzusetzen:

 

-          Erarbeitung eines Leitfadens, was bei der Bepflanzung von Baumscheiben o.ä. durch AnwohnerInnen zu beachten ist (Pflanzenarten, Zäune / integrierte Sitzbank, Bewässerungszyklen).

-          Prüfung, auf welchen weiteren bezirks- bzw. landeseigenen Grundstücken mit Wasseranschluss zumindest temporär durch AnwohnerInnen mobile Gärten angelegt werden können. (siehe Himmelbeet) und Bekanntgabe per PE an diesbezüglich interessierte AnwohnerInnen.

-          Aktive Bewerbung von Urban Gardening durch die Verwaltung gegenüber den EinwohnerInnen des Bezirks Mitte.

-          Zu untersuchen, wo Urban Gardening funktioniert und wo nicht und, welche Gründe oder Rahmenbedingungen für das Gelingen oder Misslingen ausschlaggebend sind.

-          Das Bezirksamt wird darüber hinaus ersucht, zugleich einen Mustervertrag für Urban-Gardening-Initiativen zu entwickeln, die Flächen im öffentlichen Raum oder in Bezirkseigentum bewirtschaften. Dabei sind haftungsrechtliche Fragen beherrschbar und fair für zivilgesellschaftliches Engagement zu lösen.

 

Das Bezirksamt hat am   01.10.2019 beschlossen, der Bezirksverordnetenver-sammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Aus der Drucksache geht nicht genau hervor, was unter dem Begriff „Urban Gardenig“ verstanden wird. Die aufgezählten Unterpunkte lassen aber den Schluss zu, dass man sich auf die gesamte Bandbreite des Gärtnerns in der Stadt bezieht (mit Ausnahme des Kleingartenwesens). Dies reicht von der Pflege und Bepflanzung von Baumscheiben beziehungsweis von kleineren Flächen im öffentlichen Raum bis zum ertragsorientierten Anbau von Kräutern und Gemüse in Gemeinschaftsgärten.

 

Mitunter ist hier auch die Verpachtung von Flächen durch Dritte einzuschließen, die es Bürgern*innen ermöglicht, unter Betreuung gärtnerisch tätig zu werden. Aufgrund der Bandbreite der Möglichkeiten kann im Rahmen der Beantwortung nicht auf alle Aspekte im Detail eingegangen werden. 

 

Zum 1. Anstrich:

 

Seit nunmehr 2 Jahren gibt es auf der Internetseite des Straßen- und Grünflächenamtes Mitte ein umfangreiches Beratungsangebot zum Thema Baumscheiben. Hier stehen ausführliche Informationen zum Thema „Bepflanzung von Baumscheiben“ zur Verfügung. Aus den Erfahrungen der letzten zwei Jahre kann man festhalten, dass jährlich ca. 10 bis 15 Anfragen eingehen.

Zum 2. Anstrich:

Wegen des Bezuges zum Projekt „Himmelbeet“ in der Fragestellung bezieht sich die Antwort auf Projekte, die ähnlich strukturiert sein müssten. Flächen für die Pflege im öffentlichen Raum sind bei der Beantwortung nicht mit einbezogen worden.

Aufgrund der derzeitigen Situation der laufenden Nachverdichtung im Innenstadtbereich und daraus folgenden Erfordernisse der Erweiterung der sozialen Infrastrukturen können derzeit keine Flächen der öffentlichen Hand für das „Urbane Gärtnern“ bereitgestellt werden.

Öffentliche Grünanlagen sind für die Allgemeinheit und sollen nicht nur einen beschränkten Nutzerkreis zur Verfügung stehen. Die anderen Verwaltungen mit Fachvermögen benötigen ihre Flächen zur Erweiterung der eigenen Infrastruktur.

 

Sofern die Verwaltung Anfragen erreichen werden diese dennoch einer Einzelfallbetrachtung unterzogen. Seit Januar 2017 haben insgesamt vier Anfragen das Umwelt- und Naturschutzamt erreicht, bei denen das Umwelt- und Naturschutzamt mittelbar beteiligt war. Bei zwei Anfragen konnte man unter Mitwirkung anderer Fachämter vermitteln. Einer anfragenden Initiative konnte nicht geholfen werden und für eine Initiative wird immer noch ein Ersatzstandort gesucht.

 

Eine flächendeckende Untersuchung des Bezirkes auf mögliche Standorte von Urbanen Gartenprojekten wie das „Himmelbett“ wird als nicht zielführen erachtet. Aufgrund der Differenziertheit von Anforderungen durch mögliche Initiativen kann man keine pauschale Eignung von Flächen festlegen. Das Kriterium des Wasseranschlusses kann ohnehin nur in den seltensten Fällen erfüllt werden.

 

Die bisher gelebte Praxis der beratenen Funktion soll aber institutionalisiert werden, damit die Anfragenden Initiativen es leichter haben aussagefähige Ansprechpartner in der Verwaltung zu finden (vgl. Antwort zur Drucksache 1653/IV). 

 

Zum 3. Anstrich:

 

Von einer aktiven Bewerbung des Themas „Urbanes Gärtnern“ wird abgesehen. Unser Weg ist es, eine Anlaufstelle zu schaffen in der Initiativen beraten werden können (vgl. Antwort zur Drucksache 1653/IV).

 

 

 

Zum 4. Anstrich:

 

Eine aktive Beobachtung von Projekten zum urbanen Gärtnern ist aufgrund des Arbeitsaufwandes nicht möglich. Das Bezirksamt kommt durch die alltägliche Arbeit regelmäßig in den Kontakt zu den verschiedensten Initiativen, wodurch man auch Rückschlüssen ziehen kann, ob Projekte funktionieren oder nicht.

 

Eine pauschale Antwort, wie Projekte am besten funktionieren, kann aus der täglichen Arbeit nicht abgeleitet werden. Hier spielen oft mehrere Faktoren eine Rolle. Grundsätzlich lässt sich aber feststellen, dass Projekte in der Regel gut funktionieren, die schon am Beginn einen festen Nutzerkreis mitbringen. Soziale Projekte, bei denen durch Trägervereine erst Nutzer aktiviert werden müssen, scheinen deutlich schwierigeren Rahmenbedingungen zu unterliegen. Professionelle Betreuung scheint auch positive Wirkungen haben, obwohl dem Nutzer dann Kosten entstehen.

 

Weiterhin lässt sich feststellen, dass Gartenprojekte augenscheinlich gut funktionieren, wenn die Flächen nicht für die Allgemeinheit zugänglich sind. Projekte wo man versucht hat die öffentliche Nutzung mit der Gartennutzung zusammenzuführen haben dagegen nicht so gut funktioniert.

 

Zum 5. Anstrich:

Im Straßen- und Grünflächenamt gibt es Musterverträge zur Pflege von öffentlichen Flächen, wobei hier eine Ertragswirtschaft (Anbau von Früchten und Kräutern zum Ernten) explizit ausgenommen ist. Auch muss der öffentliche Zugang der Fläche gewährleistet bleiben. Diese Verträge sind natürlich immer für jeden Einzelfall individuell anzupassen, da die Anliegen der Bürger stark variieren.

 

A)    Rechtsgrundlage:

§ 13. i.V.m. § 36 BezVG

B)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

keine

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

keine

Berlin, den 01.10.2019

Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadträtin Weißler

 
 

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