Drucksache - 2691/IV  

 
 
Betreff: Spielplätze wirklich realisieren
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Matischok-Yesilcimen, Schug Fraktion Bü90/Die Grünen Briest Urbatsch 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.04.2016 
49. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Vorberatung
14.07.2016 
52. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag
2. Beschluss
3. VzK

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

 

(Text siehe Rückseite)

 

 

 


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum:           .06.2016

Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und OrdnungTel.: 44600

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin2691/IV

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme –

 

über

 

Spielplätze wirklich realisieren

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 21.04.2016 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2691/IV):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, der BVV darzustellen, bei welchen Bauprojekten in den Jahren 2013-2015 ein privater Spielplatz mit errichtet wurde. Des Weiteren soll der BVV dargestellt werden, für welche Bauprojekte im gleichen Zeitraum der Projektträger mit einer Ausgleichzahlung belegt wurde, wie hoch diese jeweils war, und für welche Projekte sie verwendet wurde.

 

 

Das Bezirksamt hat am  21.06.2016 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Mit den Beantwortungen zur Kleinen Anfrage 1154/IV vom 30.06.2015 und zur Großen Anfrage 2421/IV vom 17.12.2015 wurde zu dem Thema soweit ausgeführt, wie es bei einem vertretbaren Verwaltungsaufwand möglich war.

Da die Spielplatzsituation in der Innenstadt unzureichend ist, wird von der Bau- und Wohnungsaufsicht mit den Antragstellern um jeden m² anzulegenden Spielplatz gerungen. Eine Ablösung wird nur akzeptiert, wenn tatsächlich keine vernünftige Möglichkeit gefunden werden kann, um den Spielplatz anzulegen. Der Vorgang des Anlegens der Spielplätze vor der Ablösung der Verpflichtung ergibt sich auch aus § 8 BauO Bln.

 

Erzielen andere Bezirke höhere Einnahmen aus der Ablösung, so müsste dort ein Überangebot an öffentlichen Kinderspielplätzen bestehen, durch welches sich eine Ablösung begründen lässt. Zur Erhöhung der zweckgebundenen Einnahmen von der bisherigen Verfahrensweise abzuweichen, ist in Mitte weder angedacht noch zu vertreten.

 

In Ergänzung der Angaben zur Kleinen Anfrage 1154/IV (2013: Kapitel 4630, Titel 119 90-000, i.H.v. 50.250,00 €) können lediglich die Einnahmen aus den Jahren 2014 und 2015 benannt werden:

2014:  Kapitel 4200, Titel 119 90-000:232.410,00 €

2015:  Kapitel 4200, Titel 119 90-000:  78.540,00 €

Diese Titel beinhalten die Spielplatz- und Fahrradstellplatzablöse. Eine Aufschlüsselung ist unverhältnismäßig aufwendig.

 

Das Straßen- und Grünflächenamt (SGA) hat für Spielplätze davon folgende Beträge erhalten und verplant:

2013:   45.500,00 €Ersatz und Neubau eines Spielplatzes in der Grünanlage Hegelplatz

2014: 160.160,00 €Ersatz und Neubau eines Spielplatzes in der Grünanlage Hegelplatz

2015:   35.540,00 €Anschaffung eines neuen Spielgerätes in 2016 für den Spielplatz Volkspark Weinsbergsweg (6.500 €), Spielplatz Fischerinsel gemäß eines noch zu erarbeitenden Gesamtkonzepts voraussichtlich 2017/2018 (29.040 €)

 

 

 

 

 

A) Rechtsgrundlage:

 

§ 13 i.V. mit § 36 BezVG

 

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Keine

 

b. Personalwirtschaftliche Ausgaben: Keine

 

 

Berlin, den

 

 

 

 

Bezirksbürgermeister Dr. HankeBezirksstadtrat Spallek

 

 
 

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