Drucksache - 2658/IV  

 
 
Betreff: Bärbel-Bohley-Ring und Lichtburgring im Baugebiet Am Mauerpark
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bildung, Kultur und UmweltschutzBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Hoff 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.03.2016 
48. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.06.2016 
51. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
1. Ausschussantrag BiKuUm vom 09.03.2016
2. Beschluss
3. VzK vom 23.05.2016
4. Schlussbericht

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum   .04.2016

Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und OrdnungTel: 44600

 

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin2658/IV

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Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Bärbel-Bohley-Ring und Lichtburgring im Baugebiet Am Mauerpark

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 17.03.2016 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2658/IV):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, den großen Straßenring, der die Baufelder C, D und E umfasst, rbel-Bohley-Ring zu benennen und den kleineren Ring an der Zufahrt zum Wohnquartier, der die Baufelder A und B umschließt, Lichtburgring.

 

 

Das Bezirksamt hat am 10.05.2016 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

rdlich der Gleimstraße entstehen nach Maßgabe des B-Planes 1-64 a VE neue Erschließungs-anlagen.

Um eine eindeutige Orientierung zu gewährleisten, ist die Benennung mit 2 Straßennamen erforderlich. Beide zu benennenden Straßen umfassen private Straßenteile, als auch öffentlich gewidmetes Straßenland.

 

r den Benennungsvorschlag „Lichtburgring“r die Ringstraße um die Baufelder A und B liegen die Stellungnahmen der zu beteiligenden Dienststellen des Landes Berlin vor. Einwände oder Bedenken wurden nicht geäert. Die Benennung ist rechtlich glich.

 

Mit der Drucksache 1362/VII-4 vom 24.09.2015 -Berühmte Frauennamen für Straßenbenen-nungen- regt der Ausschuss für Gleichstellung und Menschen mit Behinderungen der Bezirks-verordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf von Berlin folgenden BVV-Beschluss an:

Das Bezirksamt wird ersucht, künftig im Bereich der Ortsteile Marzahn (-Mitte, -Süd, -Nordwest) zu benennende Straßen oder Plätze nach folgenden Persönlichkeiten zu benennen (Auflistung in prioritärer Reihenfolge):

-            rbel Bohley

-            Lore Krüger

-            Elisabeth von Knobelsdorff

-            Lina Hähnle

-            Judith Resnik

(Lebensläufe bzw. Erläuterungen sind als Anlage beigefügt.)

Begründung:

Die AG Straßenbenennungen hat in ihren Sitzungen, zuletzt am 06.05.2015, diverse Vorlagen zur Benennung von Straßen im Bezirk Marzahn-Hellersdorf nach Frauen eingehend beraten und dabei unter Einbeziehung des Heimatvereins und der bezirklichen Kommission Gedenkorte für jeden Ortsteil eine Prioritätenliste erarbeitet. Für den Bereich der Ortsteile Marzahn wurden in einer Auswahl aus 12 vorgeschlagenen Persönlichkeiten obige nf Namensvorschläge wie dargestellt priorisiert.

Nach Beratung in der Ausschusssitzung am 01.09.2015 schließt sich der Ausschuss für Gleich-stellung und Menschen mit Behinderungen an und reicht den vorliegenden Ausschussantrag ein.

Abstimmungsergebnis: Elf Ja-Stimmen und zwei Enthaltungen.

 

 

-2-

(DS 2658/IV)

 

 

Entsprechend der Ausführungsvorschriften zu § 5 des Berliner Straßengesetzes (AV Benennung)

vom 1. Juli 2011, 4 (1) -Verfahren und Beteiligungen- sind Benennungen, Umbenennungen und Änderungen der Schreibweise vorher mit den übrigen Bezirksverwaltungen abzustimmen, um zum Beispiel bei eventuell zeitgleicher Benennungsabsicht Doppelbenennungen zu vermeiden.

 

Entsprechend der o.g. Vorschrift hat das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf den Benennungsvor-schlag zu Ehren von rbel Bohley Anfang November 2015 zur Stellungnahme an alle zu beteiligenden Dienststellen des Landes Berlin weitergeleitet.

 

Da zu diesem Zeitpunkt der gleichlautende Benennungswunsch einer Straße nach rbel Bohley im Bezirk Mitte noch nicht formuliert war, hat das zuständige Fachamt im Stellungnahmever-fahren keine Vorbehalte gegen die Benennung einer Straße im Bezirk Marzahn-Hellersdorf nach Bärbel Bohley geäert.

 

Der Bezirk Marzahn-Hellersdorf prüft, ob der Benennungswunsch zu Ehren von rbel Bohley aufrechterhalten wird. Eine abschließende Entscheidung sollte in der Ausschusssitzung am 20. April 2016 erfolgen.

 

Mit E-Mail vom 26.04.2016 teilt die Gruppenleiterin Straßenverwaltung des SGA Marzahn-Hellers-dorf mit, dass „der Ausschuss ..[...].. zugestimmt [hat]. Das SGA Marzahn-Hellersdorf hat somit keine Einwände mehr gegen die Benennung in Bärbel-Bohley-Ring.

 

Das Stellungnahmeersuchen des BA Mitte hat abschließend ergeben, dass der Benennungs-absicht des BA Mitte, den großen Straßenring, der die Baufelder C, D und E umfasst, in rbel-Bohley-Ring zu benennen, nichts entgegensteht.

 

 

A) Rechtsgrundlage:       § 13  i.V. mit § 36 Bez.VG

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine

b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine

 

Berlin,                   

 

 

 

 

 

 

Bezirksbürgermeister Dr. HankeBezirksstadtrat Spallek

 

 
 

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