Drucksache - 2558/IV  

 
 
Betreff: Kreuzungsbereich Afrikanische Straße/Transvaalstraße sicherer machen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Reschke, Hennig 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.02.2016 
47. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.06.2016 
51. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag
2. Änderungsantrag Grüne vom 16.02.2016
3. Beschluss
4. VzK vom 23.05.2016
5. Anlage 1
6. Anlage 2
7. Schlussbericht

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum   .04.2016

Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und OrdnungTel: 44600

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin2558/IV

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Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Kreuzungsbereich Afrikanische Straße/Transvaalstraße sicherer machen

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 18.02.2016 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2558/IV):

 

Das Bezirksamt Mitte wird ersucht sich bei den dafür zuständigen Stellen einzusetzen, dass der Kreuzungsbereich Afrikanische Straße/Transvaalstraße gefahrloser überquert werden kann. Hierzu soll sich das Bezirksamt bei den dafür zuständigen Stellen dafür einsetzen, dass auf der Afrikanischen Straße in Fahrtrichtung Norden auch vor der Transvaalstraße eine Mittelinsel errichtet wird, analog zu der Mittelinsel hinter der Transvaalstraße.

 

 

Das Bezirksamt hat am  03.05.2016 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Mit Schreiben vom 12.04.2016 liegt dem Bezirksamt Mitte nunmehr die Stellungnahme der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Herrn Staatssekretär Gaebler, vor.

Diese liegt als Anlage bei.

 

 

A) Rechtsgrundlage:       § 13  i.V. mit § 36 Bez.VG

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine

 

b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine

 

Berlin,                   

 

 

 

 

 

Bezirksbürgermeister Dr. HankeBezirksstadtrat Spallek

 

 
 

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