Drucksache - 2402/IV  

 
 
Betreff: Einführung des IT-Verfahrens "Anliegenmanagementsystem" und Übernahme der einheitlichen Serviceversprechen


Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.12.2015 
45. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. VzK vom 01.12.2015
2. Schlussbericht

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum:      .11.2015

Abt.      Tel.:44600

     

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin2402/IV

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme

 

über Einführung des IT-Verfahrens "Anliegenmanagementsystem" und Übernahme der einheitlichen Serviceversprechen

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat am  03.11.2015 die Einführung des IT-Verfahrens "Anliegenmanagementsystem" und Übernahme einheitlicher Serviceversprechen beschlossen.

Die Einführung erfolgt nach abgeschlossener Beteiligung der Beschäftigtenvertretungen und Schulung des Personals.

 

Das IT-Verfahren "Anliegenmanagementsystem" (AMS) steht dem Bezirk seit dem 30.6.2015 betriebsbereit und damit zur Übernahme zur Verfügung.

Mit diesem Verfahren soll Bürgerinnen und Bürgern bzw. weiteren Meldenden die Möglichkeit gegeben werden, Meldungen zu Störungen im öffentlichen Raum auf unterschiedlichen Kommunikationswegen (Serviceportal.berlin.de, APP, Bürgertelefon 115, E-Mail) dem Bezirk zu übermitteln.

 

Das System bedarf einer koordinierenden Stelle im Bezirk. In der jetzigen Entwick-lungsstufe ist die koordinierende Stelle die Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle (ZAB) des Ordnungsamtes.

 

Im Weiteren steht den Bezirken im Ergebnis der Realisierung ein IT-Verfahren (zunächst primär bezogen auf die Ordnungsämter) zur Verfügung, das eine weitestgehend durchgängige IT-gestützte Bearbeitung übermittelter Meldungen ermöglicht. Weiterhin ist die Möglichkeit geschaffen, einen Datenaustausch über Schnittstellen (BSR) sowie E-Mail mit externen Beteiligten vorzunehmen.

 

In Anbetracht der Tatsache, dass das Ordnungsamt zwar die koordinierende Stelle für die eingehenden Meldungen ist, tatsächlich aber eine nicht unerhebliche Anzahl dieser Meldungen an die zuständige Stelle (im Bezirk oder Dritte) weitergeleitet werden, ist es zielgerichtet, auch weitere bezirkliche Ämter / Fachbereiche in die einheitlichen Serviceversprechen aktiv einzubeziehen.

 

 

 

 

 

 

 

 

Diese Serviceversprechen werden wie folgt formuliert:

 

ockmeldung durch das Ordnungsamt an die Melderin/den Melder über die

weitere Vorgehensweise/den Bearbeitungsstand und ggf. Veröffentlichung

im Serviceportal innerhalb von 3 Arbeitstagen (Montag-Freitag) nach Eingang

der Meldung.

 

oSofern die Bezirksverwaltung  nicht zuständig ist, wird das Anliegen vom Ord-

nungsamt innerhalb von 3 Arbeitstagen (Montag-Freitag) nach Eingang, an die zuständige Behörde/Dritte weitergeleitet.

 

oBei Weiterleitung eines Anliegens an andere Ämter/Fachbereiche im Bezirk

erfolgt von dort innerhalb von 14 Arbeitstagen (Montag-Freitag) eine Rück- meldung an das Ordnungsamt über die weitere Vorgehensweise, den Bear-beitungsstand.

 

Folgende Bereiche des Bezirksamtes außerhalb des Ordnungsamtes sind in einem

1. Schritt verbindlich in die Serviceversprechen eingebunden:

 

Straßen- und Grünflächenamt

Umwelt und Naturschutzamt

Gesundheitsamt

Stadtentwicklungsamt

 

Die aktive Einbindung beinhaltet eine Antwort der Bereiche gegenüber dem Ordnungsamt auf dessen per E-Mail übermittelte Frage/Problemstellung. Die Bereiche benennen dem Ordnungsamt dafür eine jederzeit aktive E-Mail-Adresse. 

 

 

A) Rechtsgrundlage:

§ 13 (1) BezVG

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

keine; es ist eine zentrale Etatisierung beim Landesamt für Bürger- und Ord-

nungsangelegenheiten vorgesehen 
b. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

 

keine
 

 

Berlin, den      

 

 

 

 

 

 

 
 

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