Drucksache - 2314/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, die weitere Entwicklung des Tacheles-Areals (Bebauungsplan I-41) unter folgenden städtebaulichen Grundsätzen zu entwickeln, und hierfür - in Abstimmung mit den aktuellen Investoren - die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen:
Da für die Umsetzung dieser Planungsziele ein neuer Bebauungsplan erforderlich ist, wird das Bezirksamt ersucht, die hierfür erforderlichen Schritte mit dem Investor abzustimmen, anstatt die aktuellen Planungen im Rahmen des § 31 BauGB (Ausnahmen und Befreiungen) zu genehmigen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne empfiehlt der BVV einstimmig die Annahme des geänderten Textes (5 Ja-Stimmen [Bü90/Die Grünen], 0 Nein-Stimmen, 8 Enthaltungen [SPD, CDU, Die Linke]).
Begründung: Die Planungsziele des bisherigen Bebauungsplanes widersprechen den heutigen Interessen der Gemeinde und dem Gemeinwohl (z. B.: Kerngebietsfestsetzung, geringer Wohnanteil, überproportionaler Anteil Tiefgaragenparkplätze, zu hoher Versiegelungsgrad). Daher ist, in Abstimmung mit dem Investor, ein neues städtebauliches, ökologisches und wohnungspolitisches Leitbild zu entwickeln und die hierfür erforderlichen Umsetzungsschritte (Bebauungsplanverfahren) einzuleiten.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |