Drucksache - 2314/IV  

 
 
Betreff: Tacheles-Areal zum städtebaulichen, ökologischen und wohnungspolitischen Leuchtturmprojekt entwickeln
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenStadtentwicklung,Sanieren, Bauen und Bebauungspläne
Verfasser:Briest, Urbatsch, Bertermann 
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
15.10.2015 
43. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Stadtentwicklung Vorberatung
04.11.2015 
45. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne vertagt   
25.11.2015 
46. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.12.2015 
45. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin in der BVV abgelehnt   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 06.10.2015
2. Austauschblatt vom 13.10.2015
3. BE StadtE vom 25.11.2015
4. in BVV abgelehnt

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, die weitere Entwicklung des Tacheles-Areals (Bebauungsplan I-41) unter folgenden städtebaulichen Grundsätzen zu entwickeln, und hierfür - in Abstimmung mit den aktuellen Investoren - die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen:

  1. Das Gebiet ist zu einem Mischgebiet zu entwickeln (mind. 50% Wohnanteil).
  2. Die Umsetzung des "Berliner Modell zur kooperativen Baulandentwicklung" ist sicherzustellen (vergl. auch BVV-Beschluss DS 2314/IV).
  3. In den Erdgeschossen sind öffentlich zugängliche Nutzungen festzulegen (vergl. auch BVV-Beschluss DS 0522/IV).
  4. Den Anforderungen an eine ökologische Stadtentwicklung ist umfassend Rechnung zu tragen
  5. Das Tacheles soll als Kulturstandort gesichert werden
  6. Die bestehenden Wohngebäude an der Friedrichstraße sollen als Wohngebäude gesichert werden.
  7. Die Stellplatzanzahl r PKW-Tiefgaragenplätze soll grundsätzlich so gering wie möglich gehalten werden. Es soll ein standortadäquates Parkraumkonzept mit Fahrradstellplätzen, E-Bike-Ladestationen, Carsharingplätzen entwickelt werden. Der Stellplatzschlüssel für Wohnungen soll dabei maximal bei 0,5 Stellplätzen pro Wohnung liegen.

Da für die Umsetzung dieser Planungsziele ein neuer Bebauungsplan erforderlich ist, wird das Bezirksamt ersucht, die hierfür erforderlichen Schritte mit dem Investor abzustimmen, anstatt die aktuellen Planungen im Rahmen des § 31 BauGB (Ausnahmen und Befreiungen) zu genehmigen.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne empfiehlt der BVV einstimmig die Annahme des geänderten Textes (5 Ja-Stimmen [Bü90/Die Grünen], 0 Nein-Stimmen, 8 Enthaltungen [SPD, CDU, Die Linke]).

 

Begründung:

Die Planungsziele des bisherigen Bebauungsplanes widersprechen den heutigen Interessen der Gemeinde und dem Gemeinwohl (z. B.: Kerngebietsfestsetzung, geringer Wohnanteil, überproportionaler Anteil Tiefgaragenparkplätze, zu hoher Versiegelungsgrad). Daher ist, in Abstimmung mit dem Investor, ein neues städtebauliches, ökologisches und wohnungspolitisches Leitbild zu entwickeln und die hierfür erforderlichen Umsetzungsschritte (Bebauungsplanverfahren) einzuleiten.

 

 
 

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