Drucksache - 2231/IV  

 
 
Betreff: Genehmigung der Bezirkshaushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2014
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksverordnetenversammlung Mitte
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
24.09.2015 
42.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Rechnungsprüfung Entscheidung
01.06.2016    31. nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Rechnungsprüfung      
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.06.2016 
51. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
1. VzK vom 11.09.2015
2 Anlage
2. BE zur VzB RPA vom 01.06.2016
4. Beschluss

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

(Text siehe Rückseite)

 

 

Der Ausschuss für Rechnungsprüfung empfiehlt der BVV einstimmig die Annahme des Antrages [9 Ja-Stimmen (SPD, Bü90/ Die Grünen, CDU), 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen].

 


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum: 09.2015

Abt. Tel.:3 2200

SE Personal und Finanzen

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin2231/IV

 

 

Vorlage zur Beschlussfassung

 

über die Genehmigung der Bezirkshaushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2014

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Bezirkshaushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2014 wird genehmigt.

 

 

A)      Begründung:


Entsprechend § 76 Landeshaushaltsordnung (LHO) und Nr. 2 der Ausführungsvor-schriften zu § 80 LHO (AV LHO) ist der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2014 gefertigt und darüber Rechnung gelegt worden.

 

Die Anlage zu dieser Drucksache enthält als Bezirkshaushaltsrechnung die Ergebnisse des Jahresabschlusses Mitte 2014 und wesentliche Einzelheiten der Haushaltswirtschaft 2014.

Die Bezirkshaushaltsrechnung stellt somit einen Rechenschaftsbericht über die Wirt-schaftsführung des Bezirks dar.

 

Die Bezirkshaushaltsrechnung beinhaltet:

 

  • die nach Kapiteln und Titeln untergliederte Rechnungsnachweisung über die

Einzelpläne 31 bis 59 (Tabelle 300)

  •    die Rechnungsnachweisung nach Kapiteln (Tabelle 301)
  • die Rechnungsübersicht, in der für jeden Einzelplan die Abschlussbeträge und die Ergebnisse sowie die Endsumme des Bezirks ausgewiesen werden (Tabelle 302)
     

Der Bezirkshaushaltsrechnung sind als Anlagen beigefügt:

 

  • die Zusammenstellung der Vermögensteile- ausgenommen Grundvermögen, untergliedert nach Vermögensteilen, Vermögensobergruppen und Vermögensgruppen (Listen V1- V7)
  • die Nachweisung der höheren und neuen Ausgaben gegenüber dem Haushaltsplan, untergliedert nach Einzelplänen (Tabelle 312)
  • die Nachweisung der Kassenreste (Tabelle 320)
  • die Zusammenstellung der Mehr- und Minderbeträge nach Einzelplänen (Tabelle 332)
  • die Gruppierungsübersicht (Tabelle 340)
  • die Übersicht über die Konten außerhalb des Haushalts vor Bestandsübertrag
  • die Übersicht über die überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben
  • die Übersicht über die überplanmäßigen und außerplanmäßigen VE
  • die Nachweisung der in Anspruch genommenen Verpflichtungsermächtigungen

 

Die Bezirkshaushaltsrechnung enthält als zusätzliche bezirkliche Darlegung

 

  • die Übersicht über die Verwendung von Bewilligungsmitteln

 

Nach Änderung des § 25 Abs. 1 LHO ist seit dem Haushaltsjahr 2000 ein Ist-Abschluss vorzulegen. Für das Haushaltsjahr 2014 stellt sich das sogenannte kassenmäßige Ergebnis wie folgt dar:

 

 

Ist-Einnahmen878.039.523,79 EUR

 

Ist-Ausgaben872.764.683,96 EUR

 

Differenz/Überschuss5.274.839,83 EUR

=================

 

Das in der Anlage dargestellt rechnungsmäßige Abschlussergebnis trägt lediglich informativen Charakter.

 

Nach § 12 Abs. 2 Nr. 3 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) entscheidet die Bezirksverordnetenversammlung über die Genehmigung der Bezirkshaushaltsrechnung, unbeschadet der Entlastung durch das Abgeordnetenhaus auf Grund der Haushalts- und Vermögensrechnung des Senats.

 

 

B)      Rechtsgrundlagen:


§§ 4 Abs. 3 und 12 Abs. 2 Nr. 3 in Verbindung mit § 36 Abs. 2 BezVG
 

 

C)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung

 

a)      Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

keine

 

b)     Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

keine

 

 

Berlin, den      .09.2015

 

 

 

 

 
 

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