Drucksache - 1946/IV
Text liegt vor! Folgende Änderungen sind zu berücksichtigen:
Dem als Anlage zu dieser Vorlage beigefügten Entwurf der Anmeldungen des Bezirks Mitte für die Investitionsplanung 2015 - 2019 wird mit folgenden Auflagen zugestimmt:
1. Ergänzend sind folgende Maßnahmen in die Investitionsplanung aufzunehmen und prioritär entsprechend den Maßgaben der folgenden Punkte zu verfolgen. Die Grundsanierung soll die Sanierung der sanitären Anlagen beinhalten.
-1.012 T€ zum Abschluss der Maßnahme Neubau Turnhalle Lessing-Gymnasium (3704/71500) bis 2019 -3.200 T€ Grundsanierung Anna-Lindh Grundschule (inkl. Sanitärer Anlagen) mit Beginn in 2016 und Abschluss in 2018 -2.000 T€ Grundsanierung Theodor Heuss Gemeinschaftsschule (inkl. Sanitärer Anlagen) mit Beginn in 2017 und verbleibender Restrate von 1.000 T€ ab 2020 -1.500 T€ Grundsanierung Moabiter Grundschule (inkl. Sanitärer Anlagen) mit Beginn und Abschluss in 2019
2. Die Finanzierung soll aus den in die Haushaltskonsolidierung geflossenen Investitionsmitteln in 4500/97107 (rund 3.000T€) und (nach Freigabe durch die Senatsverwaltung) aus den Haushaltsüberschüssen der Vorjahre (gesperrte A09 Pauschalen) erfolgen gemäß den Jahresscheiben der Maßnahmeplanung. Da die Tilgung der Schulden voraussichtlich vorzeitig abgeschlossen sein wird, sollen die Mittel mit einer verbindlichen Erläuterung zweckgebunden werden, dass sie – sofern sie nicht für die Schuldentilgung verwendet werden – für die genannten Investitionen verwendet werden. Entsprechende verbindliche Erläuterungen sind auch in den folgenden Haushaltsjahren zu übernehmen. Die Planungsunterlagen sind entsprechend vorzuhalten.
3. Das Bezirksamt wird ersucht mit der Senatsverwaltung für Finanzen zu klären ob je 1 Mio Euro für 2016 und 2017 durch eine zunächst gesperrte Pauschale Mehrausgabe aus den im Konsolidierungskonzept für die Schuldentilgung vorgesehenen Mitteln für Investionen jeweils 2016 und 2017 bereitgestellt werden können.
Bei einem positiven Ergebnisvortrag von 2015 auf 2017 sollen diese Mittel bis zur Freigabe durch den Hauptausschuss der BVV gesperrt werden und im Sinne dieses Antrages verwandt werden.
4. Nicht verbrauchte Mittel aus 3306/71501 (Energetische Sanierung der Fenster, Bürodienstgebäude Müllerstraße 146) in 2019 sollen bis zu einem Umfang von 1.700 T€ zur möglichen Verwendung für die unter 1. aufgeführten Maßnahmen ab 2019 bis zu einer Freigabe durch den Hauptausschuss der BVV gesperrt werden. Die Teilbeträge in 2015-2018 bleiben unberührt. Der BVV ist dazu bis Juni 2016 dazu ein Zwischenbericht vorzulegen.
5. Reste aus den Maßnahmen sind die Rücklage zu übertragen und für Investitionen zu verwenden.
6. Zudem soll geprüft werden, wie aus Rest-Mitteln folgende Maßnahmen umgesetzt werden können: -Einbau eines Fahrstuhles in der Gustav-Falke Grundschule -Neubau eines Fahrstuhls im John-Lennon Gymnasium
7. Sachmittel zur Erstellung der Planungsunterlagen sind entsprechend frühzeitig einzuplanen. Das Bezirksamt wird daher ersucht, die BVV vor den Haushaltsverhandlungen in geeigneter Form auf eventuelle Notwendigkeiten zur Verstärkung der entsprechenden Sachmittel in diesem Zusammenhang hinzuweisen.
Begründung: Der mangelhafte Zustand der sanitären Anlagen an vielen Schulen und ein großer Sanierungsstau an den Schulen stellen auch eine Belastung für die pädagogische Arbeit der Schulen dar. Mit der Investitionsplanung, dem SIWA-Sonderprogramm und dem Programm zur Sanierung der Schultoiletten wird hierbei Abhilfe geschaffen.
Das Ziel ist, die Gesundheit der Schülerinnen und Schüler im Bezirk auch bei einem veränderten Alltag in den Schulen zu sichern. Die Kinder und Jugendlichen müssen bei einer längeren Zeit in den Schulen gute Sanitäranlagen und gute Möglichkeiten für das Zähneputzen bereitstellen. Zudem müssen einige Schulen grundhaft werden um den Betrieb dauerhaft zu sichern.
Investitionsstau ist realer Schuldenaufwuchs. Eine Streichung von Investitionen verlagert Kosten in die Zukunft und wandelt buchhalterische Schulden in echte Schulden an der Bausubstanz des Bezirkes um. Die Sanierung der Schulen stellt einen Wertzuwachs dar und vermindert, dass in den Folgejahren weit höhere Sanierungskosten anfallen.
Das Sekundärdefizit des Bezirkes Mitte beträgt derzeit 1,8 Mio. Euro. Durch die Buchung der DSK Mittel fallen weitere Entlastungen an, auch wenn Zeitpunkt und Höhe der Zahlung noch nicht absehbar sind. Die Verwendung der Investitionsmittel zur Haushaltskonsolidierung ist daher nicht mehr notwendig, um den Verpflichtungen nachzukommen, wenn der Bezirk im laufenden Jahr mit einem Überschuss abschließt.
Zu Punkt 4.: Der Gesamtansatz der Maßnahme „Energetische Sanierung der Fenster BDG Müllerstraße 146“ hat sich seit der Investitionsplanung 2013-2017 (Ansatz dort: 1.500 T/ nach Absenkung durch Konsolidierungskonzept: 1.111 T; vergl. KA 0810/IV) mehr als verdoppelt. Da laut Erläuterungen per 17.02.2015 noch keine BPU vorliegen, ist der aktuelle Ansatz in keiner Weise nachvollziehbar. Der ursprüngliche Ansatz i.H.v. 1.500 T € sollte weiterhin angesetzt werden. Das Delta i.H.v. 1.646 T € soll der Schulsanierung zu Gute kommen.
Erledigungsfrist: 24.09.2015
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