Drucksache - 1930/IV
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: (Text siehe Rückseite) Bezirksamt Mitte von BerlinDatum: .01.2016 Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und OrdnungTel.: 44 600
BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr. Mitte von Berlin1930/IV -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über
Allgemeingesellschaftliche Normen auch für den sicheren Fahrradverkehr durchsetzen, 1. Versuch
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 21.5.2015 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1930/IV):
Das Bezirksamt Mitte wird aufgefordert, Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit von FahrradfahrerInnen und FußgängerInnen erheblich zu verstärken durch:
- Dem Senat von Berlin in jedwedem Rahmen auch immer deutlich zu machen, dass nur mit der Zumessung von mehr Personal im Ordnungsamt verstetigte Kontrollen zu mehr Sicherheit führen können. - In verstärkter Zusammenarbeit mit der Polizei die Bestreifung der Hauptverkehrsstraßen in einer Art und Weise zu entwickeln, dass die Präsenz von Ordnungskräften auf Dauer öffentlich wahrgenommen wird.
Das Bezirksamt hat am 19.01.2016 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.
Das Bezirksamt hat das Anliegen der Bezirksverordnetenversammlung an die Senatsverwaltung für Inneres und Sport herangetragen. Das Antwortschreiben liegt nunmehr vor (siehe Anlage). Das Bezirksamt teilt die Auffassung, dass eine kontinuierliche Überwachung in Bezug auf die Verkehrssicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer notwendig ist. Es wird im Rahmen der personellen Ressourcen und in enger Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidenten in Berlin weiterhin Schwerpunktkontrollen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für Fahrradfahrerinnen und Radfahrer sowie Fußgängerinnen und Fußgängern durchführen.
A. Rechtsgrundlage:§ 13 i.V.m. § 36 BezVG
B. Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:Keine
b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen:Keine
Berlin, den
Bezirksbürgermeister Dr. HankeFür den Leiter der Abteilung
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