Drucksache - 1912/IV
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Gesundheit, Personal und Finanzen
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. 1912/IV Mitte von Berlin
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
"Rechte und Pflichten der Patientenfürsprecher detaillierter regeln"
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.03.2015 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr.1912/IV):
Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die Rechte und Pflichten der Patientenfürsprecher nach dem Landeskrankenhausgesetz klarer umgesetzt werden. Dabei sollten die Mindesterwartung gemäß den Handreichungen für Patientenfürsprecher umgesetzt werden, die sich an den Kriterien der Ausschreibung orientieren, die vor Besetzung der Ämter zu Beginn der Legislaturperiode veröffentlicht wurden.
Von besonderem Interesse ist dabei zu bestimmen:
Das Bezirksamt hat am 26.05.2015 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
Unter Federführung des Büros der Patientenbeauftragten des Berliner Senats hat sich im Februar 2015 ein Arbeitskreis zur Überarbeitung der Handreichung für Patientenfürsprecher_innen gebildet. Der Bezirk Mitte ist durch die bezirkliche Ansprechpartnerin für die Patientenfürsprecher_innen in der OE QPK in diesem Arbeitskreis vertreten.
Die aktuelle Handreichung gilt seit der Novellierung des Landeskrankenhausgesetzes §30 im Jahr 2011 und beschreibt:
Die Handreichung ist Grundlage der Arbeit der Patientenfürsprecher_innen und wird ihnen bei "Amtsantritt" zur Verfügung gestellt.
Eine Novellierung der Handreichung wurde u.a. aufgrund des Berichts zur "Evaluation der Handreichung" (RdB-Beschluss-Nr. R-33/2012) notwendig, da sich in der praktischen Umsetzung neue Fragen bzw. Regelungsbedarfe ergeben haben.
Der Arbeitskreis hat dreimal getagt und entsprechende Aktualisierungen vorgenommen. Die im BVV Beschluss genannten Anliegen wurden in die Handreichung aufgenommen:
Im Bezirk Mitte findet jährlich ein regelmäßiges Treffen aller bezirklichen Patientenfürsprecher_innen mit dem Bezirksbürgermeister und zuständigem Gesundheitsstadtrat, dem BVV Vorsteher und dem Vorsitzenden des Ausschusses für Gesundheit und Gleichstellung der BVV statt.
Derzeit befindet sich die überarbeitete Handreichung in der Fertigstellungsphase durch das Büro der Patientenbeauftragte des Senats. Nach Veröffentlichung kann sie der BVV zur Verfügung gestellt werden.
Das Bezirksamt bittet, diese Vorlage als Schlussbericht zur Kenntnis zu nehmen.
Rechtsgrundlage: § 36 BezVG in Verbindung mit § 13 Abs. 3 BezVG
Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Keine
b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: Keine
Berlin, den ....................2015
Dr. Hanke Bezirksbürgermeister
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