Drucksache - 1895/IV
Wir bitten um Kenntnisnahme
(Text siehe Rückseite)
Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung 44600
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. Mitte von Berlin
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über
Beschluss über die Durchführung der Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 1-64a VE
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 27.01.2015 beschlossen: Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 1-64a VE wird auf Grundlage des Bebauungsplan-Entwurfes vom 21.1.2015 durchgeführt.
A) Begründung:
Der grundsätzliche Beschluss des Bezirksamtes, die öffentliche Auslegung durchzuführen, erfolgte bereits am 4.11.2014 (Bezirksamtsbeschluss Nr. 958). Zu diesem Zeitpunkt waren alle wesentlichen Planinhalte geklärt, die sehr umfangreichen Unterlagen, die zur Auslegung gebracht werden sollen, aber noch nicht fertiggestellt. Aufgrund der Rahmenbedingungen und der besonderen Komplexität dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens soll der Beschluss nochmals in Kenntnisnahme aller zur Auslegung zu bringenden Unterlagen erfolgen. Diese Unterlagen sind dem Anlagenverzeichnis zu entnehmen.
Anlagen: 1 Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 1-64a VE vom 21.1.2015 2 Begründung zum Bebauungsplanentwurf 1-64a VE vom 21.1.2015 3 Entwurf zum Vorhaben- und Erschließungsplan (in zwei Blättern) 4 Durchführungsvertrag einschließlich aller Anlagen (außer Anlage 1, da es sich dabei um den Bebauungsplanentwurf handelt, der bereits Anlage 1 dieser BVV-Vorlage darstellt) 5a Untersuchung: Baugrund und Grundwasserverhältnisse 5b Orientierende Altlastenuntersuchung und überschlägige Kostenabschätzung [für das nördl. Plangebiet] 5c Untersuchung: 1. Standortrecherche und 2. Orientierende Untersuchung auf Schadstoffe im Boden auf dem Gelände des ehemaligen Eberswalder Güterbahnhofs in Berlin - Wedding [Gutachten besteht aus 2 Teilgutachten] 5d Historische Erkundung des Standortes Güterbahnhof der Nordbahn 5e Orientierende Untersuchung Güterbahnhof der Nordbahn in Berlin 5f Fachbeitrag Stadtklima zum Bebauungsplan 1-64 5g Bericht zu Erschütterungs- und Sekundärluftschallimmissionen 5h Immissionsschutzrechtliche Stellungnahme zur Beauftragung eines Geruchsgutachtens aufgrund von Bedenken zu Geruchsbelästigungen durch die Nutzung der Jugendfarm "Moritzhof" auf bestehende und geplante Wohnbebauung 5i Lichttechnische Untersuchung 5j Lärmgutachten Wohnbebauung im nördlichen Geltungsbereich des B-Plans 1-64 5k Schalltechnisches Gutachten - Lärmimmissionsprognose - Bebauungsplan IV-45 5l Untersuchung: Bauteil D - Erforderliche Kastenfensterkonstruktion 5m Biotoptypenkartierung 2011, für Gesamtgebiet 1-64, ergänzt 2013 für Plangebiet 1-64a VE 5n Untersuchung zur Stechimmenfauna 5o Faunistischer Fachbeitrag (Brutvögel, streng geschützte Arten, ganzjährig geschützte Lebensstäten) 5p Verkehrsgutachten zur Erschließung eines Wohngebiets am Mauerpark 5q Wohnquartier Mauerpark - Ergänzung zum Verkehrsgutachten zur Erschließung von 9.2010 5r Flächennachweis 6a Umweltbezogene Stellungnahme zur Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB des Fachbereich Umwelt und Fachbereich Natur vom 28.8.2013 6b Umweltbezogene Stellungnahme zur Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB des Bezirksamtes Pankow vom 10.9.2013 6c Umweltbezogene Stellungnahme zur Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB der Senatsverwaltung für Inneres und Sport IV vom 2.9.2013 6d Umweltbezogene Stellungnahme zur Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB der Senatsverwaltung für Inneres und Sport IV C 11 vom 16.8.2013 6e Umweltbezogene Stellungnahme zur Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt IX C 34 vom 29.7.2013 6f Umweltbezogene Stellungnahme zur Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt VIII D 25 vom 5.8.2013
B) Rechtsgrundlage:
§ 15 i. V. m. § 36 BezVG Baugesetzbuch
C) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine.
Berlin,
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