Drucksache - 1852/IV  

 
 
Betreff: Potentiale der Nördlichen Luisenstadt sichern: Keine vorzeitige Entlassung von Grundstücken aus dem Sanierungsgebiet
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Matischok Schug 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.01.2015 
36. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Stadtentwicklung Vorberatung
28.01.2015 
37. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne vertagt   
25.02.2015 
38. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne      
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.03.2015 
38. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.06.2015 
41. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
24.09.2015 
42.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag SPD
2. BE StadtE vom 25.02.2015
3. Beschluss
4. VzK vom 04.06.2015
5. Vertagung

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin Datum:        05.2015

Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung Tel.: 44600

 

 

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.

Mitte von Berlin 1852/IV

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme

 

über

Potentiale der Nördlichen Luisenstadt sichern: Keine vorzeitige Entlassung von Grundstücken aus dem Sanierungsgebiet

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.03.2015 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1852/IV):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, die Bezirksverordnetenversammlung Berlin über alle zurzeit in Bearbeitung befindlichen und in Zukunft eingehenden Anträge auf vorzeitige Entlassung von Grundstücken aus dem Sanierungsbiet Nördliche Luisenstadt zu informieren. Solche Anträge sollen grundsätzlich abschlägig beschieden werden. In diesen Bescheiden möge das Bezirksamt auch darauf verweisen, das alle Preisspekulationen mit Grundstücken in der Nördlichen Luisenstadt der gesunden Entwicklung der Potentiale dieses Stadtgebietes, gerade auch beim augenblicklichen Stand der Sanierung, entgegenstehen.

 

 

Das Bezirksamt hat am 19.05.2015 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Die vorzeitige Entlassung von Grundstücken aus den Bindungen des besonderen Städtebaurechts ist gesetzlich geregelt. In § 163 Abs.1 BauGB heißt es hierzu: „Die Gemeinde kann die Sanierung für ein Grundstück als abgeschlossen erklären, wenn entsprechend den Zielen und Zwecken der Sanierung

1. das Grundstück bebaut ist oder in sonstiger Weise genutzt wird oder

2. das Gebäude modernisiert oder instandgesetzt ist.

Auf Antrag des Eigentümers hat die Gemeinde die Sanierung für das Grundstück als abgeschlossen zu erklären.“

 

Wie bereits in der Beantwortung der mündlichen Anfrage (DS 2004/IV) zu diesem Thema ausgeführt wurde, wird von der in Absatz 1 gegebenen Möglichkeit einer vorzeitigen Entlassung einzelner Grundstücke derzeit kein Gebrauch gemacht.

 

Aktuell liegen der Sanierungsverwaltung keine Anträge nach § 163 BauGB vor.

 

 

A) Rechtsgrundlage:

 

 § 13 i.V. mit § 36 BezVG

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

 a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Keine

 b. Personalwirtschaftliche Ausgaben: Keine

 

Berlin, den

 

 

 

Bezirksbürgermeister Dr. Hanke    Bezirksstadtrat Spallek 

 
 

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