Drucksache - 1787/IV
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über Jedem Flüchtlingskind die Teilnahme am Schulmittagessen ermöglichen
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.11.2014 an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr.1787/IV):
"Das Bezirksamt wird ersucht, zu prüfen, an welchen Schulen im Bezirk Mitte Flüchtlingskinder vom Schulmittagessen ausgeschlossen sind. In einem weiteren Schritt wird das Bezirksamt ersucht, die Schulen, an den Flüchtlingskindern derzeit keine Teilnahme am Schulmittagessen ermöglichen können, über den Härtefallfonds zu informieren, der jedem Bezirk in Höhe von 20.000 Euro zur Verfügung steht. Der Härtefond ermöglicht auch die Finanzierung von Schulmittagessen von Kindern aus den Willkommensklassen und kann von den Schulleitungen schnell und unbürokratisch abgerufen werden. Da der Härtefond nicht abschließend bei 20.000 Euro gedeckelt ist, muss für den Fall, dass die zu Verfügung stehende Summe ausgeschöpft ist, das Bezirksamt bei der Senatsverwaltung zügig eine weitergehende Förderung beantragen."
Das Bezirksamt hat am 06.10.2015 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.
Grundsätzlich ist kein Flüchtlingskind von der Essensversorgung an einer öffentlichen allgemeinbildenden Schule im Bezirk Mitte ausgeschlossen. Aufgrund von anfänglichen und kurzzeitigen Unklarheiten in der Anwendung des Härtefallfonds für Flüchtlingskinder zu Beginn dieses Jahres, erfolgte im Mai eine entsprechende Anfrage des Schulamtes an die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft - II A 1 Me - . Die Stellungnahme der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft vom 11.05.2015 besagt ganz eindeutig, dass alle Flüchtlingskinder bzw. -familien BuT-Leistungsberechtigte sind und als BuT-Leistungsempfänger reduziert sich der Eigenanteil der Eltern auf 1,00 ? pro Mahlzeit/Tag. Der zu zahlenden Eigenanteil von 1,00 ? pro Mahlzeit ist Bestandteil der Regelleistung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Folgerichtig ist verstärkt darauf hinzuweisen, dass schnellstmöglich ein BuT-Antrag gestellt werden sollte. Die Härtefallregelung gilt ausschließlich in der Grundschule bzw. den Förderzentren der Klassenstufen 1 - 6. Sie ist für Kinder vorgesehen, deren Sorgeberechtigte zeitweilig in eine besondere finanzielle Notlage geraten sind oder durch die Zahlung des monatlichen pauschalen Elternkostenbeitrages in Höhe von 37,00 ? in eine solche kommen würden. Der Kostenbeitrag der Eltern kann auf Antrag zeitlich befristet gemindert oder vollständig aufgehoben werden. Liegt noch kein Berlin-Pass vor, kann zeitlich begrenzt dem Härtefall dem Grunde nach zugestimmt werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn sich die Ausstellung des Berlinpass-BuT verzögert und/oder die Kinder (noch) nicht an der "Ergänzenden Förderung und Betreuung" teilnehmen. Die Schulen sind über diese Regelung mehrfach schriftlich als auch persönlich auf Informationsveranstaltungen der Wirtschaftsstelle des Schulamtes informiert worden. Da die Ausstellung der Berlinpässe-BuT für Flüchtlingskinder seit Beginn des Schuljahres 31.08.2015 gemäß Anweisung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft - I A 1.2 - vom 14.07.2015 direkt in den Schulsekretariaten vorgenommen wird, kann es nicht mehr zu Verzögerungen bei der Teilnahme am Schulmittagessen kommen. Das Schulamt wird nach Abschluss des Haushaltsjahres die Möglichkeit der Beantragung einer Basiskorrektur bei der Senatsverwaltung für Finanzen nutzen.
A. Rechtsgrundlage:
§ 13 i.V.m. § 36 Bezirksverwaltungsgesetz
B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
Es wird voraussichtlich zu Mehrausgaben im Bereich des Härtefallfonds für Grundschulen in Höhe von ca. 11.000 ? kommen (Kapitel 3701/Titel 51404).
b. Personalwirtschaftliche Ausgaben:
keine
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