Drucksache - 1766/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei der IBB, der Bürgschaftsbank, dem Senat und weiteren zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass spendenbasierte Eigenmittel von GründerInnen und UnternehmerInnen im Rahmen von Crowdfunding als formales Eigenkapital bei Krediten der IBB sowie EFRE-Fördermittelanträgen anerkannt werden.
Begründung: Zahlreiche GründerInnen und UnternehmerInnen gehen nicht mehr zur Bank, um Kredite zu beantragen, sondern nutzen hierfür crowdbasierte Plattformen; auch wird auf diesem Wege mittlerweile klassisches Eigenkapital eingeworben. Dabei wird zwischen mehreren Möglichkeiten crowdbasierter Finanzierung unterschieden, u.a. auf Spendenbasis. Der Markt crowdbasierter Plattformen ist ein dynamischer Wachstumsmarkt und bietet GründerInnen eine gute Alternative abseits klassischer Finanzierungswege. |
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