Drucksache - 1739/IV
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Vorlage – zur Kenntnisnahme –
über „Qualitätsspiegel Soz 2016: Kundenbefragungen im Sozialamt“
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 18.02.2016 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1739/IV):
„Das Bezirksamt wird ersucht, eine Befragung von Kund_innen und Mitarbeiter_innen im Bereich des Amtes für Soziales in Kooperation mit einer qualifizierten Hochschule durchzuführen. Die Kooperation mit der Hochschule soll sich auf die Konzeption, die Durchführung und die Auswertung erstrecken. Die Beschäftigtenvertretungen sind einzubeziehen.
Die Ergebnisse sollen anonymisiert (ggf. einschließlich der Rohdaten) veröffentlicht werden, auch um weitere Auswertungen und weitere Vergleichsstudien in anderen Ämtern möglich zu machen. Zielsetzung der Befragung ist: - Untersuchung der Kundenzufriedenheit angesichts einer steigenden Zahl von Kund_innen aus dem Bereich der geflüchteten Menschen - Untersuchung der Mitarbeiterzufriedenheit insbesondere bei der Veränderung der Kundenstruktur - Informationen für die Politik über Wahrnehmung der Arbeitssituation der Mitarbeiter_innen und ggf. Vorschläge für die zukünftige Verbesserung - Informationen für die Politik über Vorschläge der Kund_innen über die Verbesserung ihrer Situation im Amt für Soziales - Vorschläge für die Verbesserung der Arbeit und der Arbeitsbedingungen im Amt für Soziales
Das Bezirksamt wird ersucht, die Ergebnisse der Studie im zuständigen Fachausschuss vorstellen zu lassen und dazu eigene Bewertungen und Realisierungsmöglichkeiten zusätzlich zu präsentieren.
Dem Bezirksamt sollen durch die Befragung keine Kosten entstehen. Das Bezirksamt wird ersucht, den zuständigen Ausschuss regelmäßig zu informieren.“
Das Bezirksamt hat am ...28.06.2016. beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
Das Bezirksamt MItte hat gemeinsam mit den übrigen Bezirksämtern eine Zielvereinbarung über Transferkostensteuerung, Qualitätsmanagement und Fach- und Finanzmonitoring unterzeichnet. Die BVV wurde hierüber im zuständigen Fachausschuss unterrichtet.
Teil dieser Vereinbarung ist die Einführung konzeptionellen Qualitätsmanagements in den Sozialämtern, zunächst bezogen auf die Prozesse in der Eingliederungshilfe, der Hilfe zur Pflege und der Bekämpfung von Leistungsmissbrauch. Zu den Bestandteilen dieses Konzeptes zählt auch die Mitarbeiterbefragung und Kundenbefragung (s. Anlage 2 zur Zielvereinbarung Punkt 2.5.) Darin heißt es: „Unbestritten ist, dass die Zufriedenheit der Kunde_innen und Mitarbeiter_innen auch künftig ein zentrales Thema für das Qualitätsmanagement sein muss. Hierfür geeignete Verfahren und Standards sollen im Rahmen der Erarbeitung des QM-Konzeptes entwickelt werden."
Der damit umschriebene Handlungsrahmen ist aus Sicht des Bezirksamtes ausreichend und auch offen gegenüber dem Ansatz der BVV, bei der Durchführung und Auswertung der Befragungen externen Sachverstand einzusetzen. Der personalwirtschaftliche Kontext der Zielvereinbarung (Steuerung und Missbrauchsbekämpfung) stellt die notwendigen Ressourcen für dieses Vorgehen sicher, aber nicht für weitergehende oder zusätzliche Aktivitäten. Das Sozialamt wird im Rahmen der vereinbarten Berichterstattung ( s. II.2f der ZV BA/Sozialamt 2016 und Anlage 3 der ZV Transfersteuerung ) über Verfahren und Ergebnisse der Befragungen im Fachausschuss berichten.
Rechtsgrundlage
§ 13 i. V. mit § 36 BezVG
Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine
Berlin, ....................
Dr. Hanke von Dassel Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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