Drucksache - 1734/IV
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und OrdnungTel: 44600
BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr. Mitte von Berlin1734/IV -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über
Reinigung von öffentlichen Grünflächen durch die BSR
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 22.01.2015 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1734/IV):
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, wie landeseigene Unternehmen, wie z.B. die BSR, bei der Ausschreibung von Reinigungsleistungen für Grünanlagen berücksichtigt werden können, ohne das der bezirkliche Haushalt dafür stärker als bisher belastet wird.
Das Bezirksamt hat am 21.07.2015 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.
Die Vergabe von Leistungen im BA Mitte von Berlin erfolgt nach Maßgabe des Leitfadens für Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen bei Entscheidungen über Eigen- oder Fremderstellung von Produkten oder Leistungen im Bezirk Mitte von Berlin (Bezirksamtsvorlage Nr. 1075; zur Be-schlussfassung vom 03.02.2015, BA Mitte, Abt. Gesundheit, Personal und Finanzen, Steuerungsdienst) und entsprechend den Vergabevorschriften der Europäischen Union und des Landes Berlin. Es steht allen Unternehmen (also auch den landeseigenen) frei, sich an den Ausschreibungen des BA Mitte zu beteiligen. Die Belastungen für den bezirklichen Haushalt beziffern sich aus dem Ergebnis der Vergabe.
Im Rahmen des Projektes „Evaluierung der Grünflächenpflege unter Berücksichtigung von Kosten, Nutzungs- und Qualitätsanforderungen“ der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt werden im Rahmen des Teilprojektes „Schöne saubere Stadt“ auch die Schnittstellen Reinigung/BSR untersucht. Zur Vorbereitung des Termin der politischen Steuerungsrunde am 16.01.2015 wurde dem zuständigen BzStR der Sachstand der Teilprojekte und die Termin für 2015 übermittelt (SenStadtUm I C 213, Bericht vom 16.01.2015).
Zu o.g. Teilprojekt wird ausgeführt:
. „Schnittstellen Reinigung/BSR – Schöne saubere Stadt Mit der BSR wurde am 14.10.2014 vereinbart, dass diese nach exemplarischer Überprüfung der Reinigungsnotwendigkeiten für öffentliche Grünflächen in zwei Bezirken (Friedrichshain-Kreuzberg, Spandau) eine Kostenbedarfsermittlung für eine Übernahme der Leistung durch die BSR durchführt. Die laufende Diskussion dazu erfolgt ergebnisoffen, an einer Verlagerung des bestehenden Defizits (zu wenig Personal, unzureichende Mittel) ist die BSR nicht interessiert. Ein erneuter Abstimmungstermin ist für den 22.01.2015 geplant“.
SenStadtUm I C 213 hat in seinem Vermerk vom 05.11.2014 „Schöne (saubere) Stadt / Reinigung von öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen“ das gemeinsame Gespräch mit Vertretenden der BSR und Bezirke mit dem Ziel der Abstimmung über mögliche Optimierungsmöglichkeiten, veränderte Aufgabenverteilung, Klärungsbedarfe und Schnittstellen dokumentiert.
Hier heißt es u.a.: „Frau Profé stellt klar, dass nach ihrem Eindruck auch auf politischer Ebene ein Konsens dafür besteht, dass es künftig mehr Sauberkeit in öffentlichen Grünanlagen geben soll. Wie eine Finanzierung erfolgen kann und in welcher Höhe sei derzeit aber noch unklar. Sie plädiert für schrittweise Überlegungen und gröbere Näherung anstelle einer feinteiligen gesamtstädtischen Herangehensweise. Aus ihrer Sicht sollte eine Reinigung durch die BSR am Beispiel von zwei Bezirken (zentrale Innenstand und Außenbezirk) durchgerechnet werden, z.B. anhand vorliegender Ausschreibungsunterlagen.“
Folgende Vereinbarungen wurden getroffen:
. „Die Bezirke Friedrichshain-Kreuzberg und Spandau stellen Unterlagen zusammen und liefern diese bis Ende Oktober an die BSR.
Herr Becker (BSR) bitte darum, dass nicht allein Leistungsverzeichnisse unter den Bedingungen der aktuellen Mangelwirtschaft zugrunde gelegt werden, sondern auch benannt wird, was eigentlich für eine gute Aufgabenerfüllung notwendig wäre. Herr Schädel und Frau Wolter sichern zusätzliche Einschätzungen/begleitende Anmerkungen der Bezirke im Sinne einer Zielmarke bzw. des eigentlichen Bedarfs zu.
. Die BSR bestimmt auf Grundlage dieser Unterlagen den Aufwand, den sie für eine Übernahme der Leistung benötigen würde. Soweit notwendig, erfolgen dazu bilateral Abstimmungen zwischen der BSR und den Bezirken.
. Auf einem Termin Ende Dezember/Anfang Januar wird das Ergebnis bzw. der dann vorliegende Sachstand in dieser Runde besprochen. (Hinweis von Herrn Becker: Die Terminlage für die BSR ist abhängig von der dann jeweils herrschenden Witterung).
Alle Teilnehmenden sind sich einig, dass die Diskussion weiterhin ergebnisoffen geführt wird“. (Vgl.: SenStadtUm I C 213; Vermerk vom 05.11.2014).
Im Rahmen des Projektes Evaluierung der Grünflächenpflege fand am 16.01.2015 die Sitzung der politischen Steuerungsrunde statt.
Teilnehmende: Herr Gaebler (SenStadtUm StS VU) Herr Kirchner (BA Pankow, BezStR) Herr Schulte (BA Charlottenburg-Wilmersdorf, BezStR) Herr Röding (BA Spandau, BezStR) Herr Hölmer (BA Treptow-Köpenick, BezStR) Herr Sasse (BA Pankow, SGA FBL) Herr Spiza (BA Spandau, SGA AL) Frau Dr. Lehmann (BA Treptow-Köpenick, SGA AL) Frau Profé (SenStadtUm I AbtL / I C) Herr Schahin (SenStadtUm I C 213)
SenStadtUm I C 213 fasst das Ergebnis der Diskussion, den Sachstand und die Entscheidung über weiteres Vorgehen in seinem Vermerk vom 22.01.2015 wie folgt zusammen:
„Seitens der Teilnehmenden der fachlichen Steuerungsrunde wird kurz zum Sachstand der verschiedenen Aktivitäten im Rahmen des Projekts Evaluierung berichtet. Zu den einzelnen Themen erfolgt im Anschluss jeweils eine Aussprache und Bewertung durch die politische Steuerungsrunde. StS VU stellt einleitend für alle Beteiligten als Zielrahmen heraus, das Projekt rechtzeitig zu beenden und ein Ergebnis/einen Beschluss in der aktuellen Legislaturperiode vorzulegen.
Nach Vorlage des Ergebnisses wird die BVV im zuständigen Fachausschuss Soziale Stadt, QM, Verkehr und Grünflächen unaufgefordert informiert.
A) Rechtsgrundlage: § 13 i.V. mit § 36 Bez.VG
B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine
b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine
Berlin,
Bezirksbürgermeister Dr. HankeBezirksstadtrat Spallek
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