Drucksache - 1722/IV  

 
 
Betreff: Sonderregelungen bei Ausstellung von Leichen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:PiratenfraktionPiratenfraktion
Verfasser:Freitag 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.11.2014 
34.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Große Anfrage Piraten vom 11.11.2014

Wir fragen das Bezirksamt:

Das Medizinhistorische Museum Berlin der Charité zeigt seit 2007 in der r die Öffentlichkeit zugänglichen Dauerausstellung "Dem Leben auf dem Spur" eine von Virchow begründete menschliche Präparatesammlung.

 

Eine weitere Sammlung am Centrum für Anatomie an der Charité zeigt medizinische Präparate, u.a. die aus dem 18. Jahrhundert stammende Kollektion "Lieberkühnscher Präparate von menschlichen und thierischen Koerpern" , sowie Injektionspräparate des Magen-Darm- Traktes in so genannten "Wundergläsern" sowie mehrere hundert Schädel mit zahlreichen Abnormitäten. r beide Ausstellungen sind anscheinend keine Sondergenehmigung r die Ausstellung von Leichen bzw. Leichenteilen notwendig. Bezugnehmend auf unsere Kleine Anfrage DS 0931 zu den Sonderreglungen bei Ausstellungen von Leichen bzw. Leichenteilen, frage ich das Bezirksamt:

 

1.) Wie beurteilt das Bezirksamt den Unterschied zwischen den beiden Ausstellungen an der Charité und der geplanten Ausstellung "Körperwelten" des Plastinators Gunther von Hagen am Alexanderplatz, wofür die Genehmigung seitens des Bezirksamtes verweigert wurde?

 

 
 

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